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Staatsregierung hält erste Alpflächen als "nicht zumutbar schützbar" vor Wolfsangriffen

Wolf und Alpwirtschaft

Staatsregierung hält erste Alpflächen als "nicht zumutbar schützbar" vor Wolfsangriffen

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    Wie lassen sich Schafe und Rinder am besten vor Wölfen schützen? Staatsregierung hält den Herdenschutz in Teilen der Alpen als "nicht zumutbar."
    Wie lassen sich Schafe und Rinder am besten vor Wölfen schützen? Staatsregierung hält den Herdenschutz in Teilen der Alpen als "nicht zumutbar." Foto: Karl-Josef Hildenbrand

    Die ersten von rund 1400 Almen und Alpen in Bayern gelten nun offiziell als vor Wolfsangriffen "nicht zumutbar schützbar". Das haben Landwirtschaftsministerin Michaela Kaniber (CSU) und Umweltminister Thorsten Glauber (Freie Wähler) am Montag verkündet.

    Die Karten mit den ersten entsprechend ausgewiesenen Gebieten sind im Internet auf der Seite des Landesamtes für Umwelt (LfU) abrufbar. Das betroffene Weideland liegt unter anderem in den Landkreisen Garmisch-Partenkirchen, Miesbach, Ober- und Ostallgäu sowie Rosenheim und Berchtesgadener Land.

    Fachleute der Weideschutzkommission haben für die Bewertung der Weidegebiete nach festgelegten Kriterien entschieden, etwa, ob eine elektrifizierte Einzäunung, nächtliche Unterbringung in einem Stall oder eine Behirtung möglich sind.

    (Lesen Sie auch: Bei Wangen: Streift ein Wolf durch Argenbühl?)

    Für Nutztierhalter mit Weideland in einem ausgewiesenen Wolfsgebiet bedeutet die Einstufung als "nicht zumutbar schützbar", dass sie bei einem Übergriff durch einen Wolf auf ihr Vieh Ausgleichszahlungen erhalten, ohne zuvor Herdenschutzmaßnahmen getroffen zu haben.

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