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Tödliche Stiche nach Trinkgelage - Angeklagter erinnert sich nicht

Prozess in Nürnberg

Tödliche Stiche nach Trinkgelage - Angeklagter erinnert sich nicht

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    Vor dem Landgericht Nürnberg ist ein Mann angeklagt, eine 55-Jährige ermordet zu haben.
    Vor dem Landgericht Nürnberg ist ein Mann angeklagt, eine 55-Jährige ermordet zu haben. Foto: Peter Kneffel, dpa (Symbolbild)

    Plötzlich und ohne Kommentar soll ein Maler nach einem Trinkgelage eine 55-Jährige mit einem Küchenmesser erstochen haben. Seit Montag muss sich der 63-Jährige wegen Mordes vor dem Landgericht in Nürnberg verantworten. Sein Motiv blieb auch am ersten Prozesstag unklar. Über seinen Anwalt sagte der Angeklagte aus, dass er über sich selbst erschrocken sei. Er könne sich an die Tat nicht erinnern und sich nicht erklären, wie es dazu gekommen sei.

    Heimtückischer Mord laut Staatsanwaltschaft

    Die Staatsanwaltschaft wirft dem Serben, der seit Jahrzehnten in Deutschland lebt, heimtückischen Mord vor. Den Ermittlern zufolge hatte er im Juli vergangenen Jahres in Schwabach bei Nürnberg der 55-Jährigen ein Küchenmesser in die Brust gestoßen. Danach ging er in die Wohnung seiner Lebensgefährtin, wo er sich später widerstandslos von der Polizei festnehmen ließ.

    Ein Polizei-Video von der Festnahme, das im Gerichtssaal zu sehen war, zeigt, wie der Verdächtige mit Handschellen gefesselt auf den Boden liegt und lallt. Ein Test ergab einen Blutalkoholgehalt von 2,2 Promille. Die Staatsanwaltschaft geht deshalb davon aus, dass seine Steuerungsfähigkeit erheblich gemindert war.

    So lief der Mord in Schwabach bei Nürnberg in der Tatnacht ab

    Der Mann hatte nach eigenen Angaben mit seiner Lebensgefährtin und deren Nachbarin an dem Tatabend in der Gartenlaube zusammen Formel 1 geschaut, Würfelspiele gespielt und dabei Bier und Likör getrunken. Laut der Anklage ging er später alleine in die Wohnung seiner Lebensgefährtin im ersten Stock, kam dann aber mit einem Küchenmesser zurück in den Hausflur, das er verdeckt hielt.

    Wenige Meter vor der Wohnungstür der 55-Jährigen stieß er der arglosen Frau das Messer in die Brust - ohne ein Wort zu ihr zu sagen, wie es in der Anklageschrift heißt. Die Frau starb später im Krankenhaus an ihren Verletzungen. Die Kammer hat bis zum 24. März vier Verhandlungstage angesetzt.

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