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Vorschriften für E-Scooter werden verschärft: Bundesregierung plant strengere Bußgelder und neue Abstellregeln

E-Scooter

Gehweg-Raser und besoffene Fahrer: Bundesregierung verschärft Regeln für E-Scooter

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    Gefährlich: Oft werden die Elektrokleinstfahrzeuge rücksichtslos auf Gehwegen abgestellt.
    Gefährlich: Oft werden die Elektrokleinstfahrzeuge rücksichtslos auf Gehwegen abgestellt. Foto: Rolf Vennenbernd, dpa

    Vor kurzem ist es wieder passiert, diesmal im schwäbischen Lauingen. Dort wurde eine Zehnjährige auf dem Gehweg von einem E-Scooter, auf dem zwei Personen waren, angefahren und verletzt. Ein Fall von vielen: Nach Polizeiangaben gab es im vergangenen Jahr bundesweit knapp 12.000 Unfälle mit E-Scootern, bei denen Menschen zu Schaden kamen. Ein Plus von gut 27 Prozent zum Vorjahr. In Bayern sind die Unfallzahlen 2024 sogar um fast 38 Prozent gestiegen. Etwa 1.580 Fahrer wurden nach Angaben des Innenministeriums verletzt, zwei Menschen starben. E-Scooter sind zu einem großen Problem geworden.

    Die Bundesregierung reagiert darauf nun mit einer Reihe von Maßnahmen: So müssen neu zugelassene E-Scooter von 2027 an mit Blinkern ausgestattet sein; das Verwarnungsgeld für das Befahren von Gehwegen wird von 15 auf 25 Euro erhöht; und das für das Fahren mit mehreren Personen von fünf auf 25 Euro.

    Der Tatsache, dass die Elektrokleinstfahrzeuge oft rücksichtslos auf Gehwegen abgestellt werden, will man durch mehr Befugnisse für Städte und Gemeinden begegnen. Diese können künftig Regelungen für das Abstellen von Miet-E-Rollern festlegen. Grundsätzlich dürfen E-Scooter weiter auf Gehwegen und in Fußgängerzonen geparkt werden – wenn dadurch andere nicht gefährdet oder behindert werden. Mit den geplanten Änderungen der entsprechenden Verordnung muss sich allerdings noch der Bundesrat befassen.

    Innenminister Herrmann: „zum Teil absurd niedrige Bußgelder“

    Bayerns Innenminister Joachim Herrmann sagte auf Anfrage: „Ich begrüße die Entscheidung des Bundeskabinetts, die zum Teil absurd niedrigen Bußgelder zu erhöhen. Bei einigen geplanten Änderungen sehe ich allerdings Verbesserungsbedarf.“ Als Beispiel nannte Herrmann, dass die Kommunen Zahl und Orte der Abstellflächen für Miet-E-Scooter beschränken dürfen. Beim Parken von Fahrrädern sei man jahrzehntelang ja auch ohne spezielle Regeln ausgekommen, so der CSU-Politiker.

    Die Stadt München, mit 1,5 Millionen Einwohnern die bevölkerungsreichste Stadt Bayerns, bewertete das Vorhaben der Bundesregierung, die Abstellsituation zu verbessern, positiv. Mit dem Konzept, ein Netz von insgesamt 675 Abstellflächen im gesamten Stadtgebiet zu etablieren, habe man eine Lösung, die bereits in diese Richtung gehe.

    Dass es bundeseinheitlich gültige Regelungen für die Nutzung und das Abstellen von E-Tretrollern brauche, habe das Mobilitätsreferat schon vorher vertreten, hieß es. Derzeit gebe es allein innerhalb des Altstadtrings 39 Abstellflächen auf einer Gesamtfläche von etwa 720 Quadratmetern mit Platz für circa 960 E-Scooter. Im ganzen Stadtgebiet wurden bislang 352 Abstellflächen eingerichtet. „Der Schwerpunkt des bisherigen Flächenausbaus waren die zentralen Stadtbezirke“, sagte eine Sprecherin des Mobilitätsreferats der Landeshauptstadt München.

    Verkehrsminister Bernreiter: „E-Scooter tragen nicht zur Verkehrswende bei“

    Seit Juni 2019 sind E-Scooter in Deutschland für den Straßenverkehr zugelassen. Damals galten sie vielen, darunter dem Deutschen Städte- und Gemeindebund, als weiterer „Schritt hin zu mehr umweltfreundlicher Mobilität“ und als „weitere Alternative zum Auto“. Inzwischen werden sie kritischer betrachtet. Bayerns Verkehrsminister Christian Bernreiter (CSU) sagte im Gespräch: „Wer die Erwartung hat, dass E-Scooter zur Verkehrswende beitragen, liegt grundsätzlich falsch. Dafür waren sie nie gedacht.“ Gedacht seien sie für die „erste und die letzte Meile“, also für kurze Wege zum Bahnhof oder von der Bushaltestelle nach Hause.

    Tatsächlich werden E-Scooter vielfach vollkommen anders genutzt: als „Spielgeräte“, wie es das Polizeipräsidium München formuliert. Dieses registrierte im vergangenen Jahr in seinem Zuständigkeitsbereich auch einen hohen Anteil von Verkehrsunfällen mit E-Scootern, bei denen die Fahrer unter Alkoholeinfluss standen. Auf der kürzlich zu Ende gegangenen Wiesn schnellte an den 16 Festtagen die Zahl massiv um rund 86 Prozent im Vergleich zur Wiesn 2024 nach oben – auf 252 Fälle.

    Bei Unfällen spielt häufig Alkohol eine Rolle

    Welche Folgen es haben kann, die Gefahren zu unterschätzen, zeigte eine am Freitag vorgestellte umfassende Studie der Björn-Steiger-Stiftung. Demnach waren knapp die Hälfte aller ausgewerteten E-Scooter-Unfälle mit Schwerverletzten oder Getöteten „Alleinunfälle“ ohne weitere Beteiligte. Beinahe ausschließlich bei diesen Unfällen spielte Alkohol eine Rolle. Häufige Unfallursachen waren zudem: einhändiges Fahren, Ablenkung oder starkes Abbremsen.

    Die Stiftung forderte größere Räder für eine höhere Stabilität. Sowie mindestens eine Mofa-Prüfbescheinigung oder einen Führerschein AM (Mopedführerschein) – und damit eine Anhebung der Altersbegrenzung auf 15 Jahre. Für eine Helmpflicht habe die Studie keine ausreichende Argumentation ergeben.

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