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Fasching und Feiertage: Wer hat Faschingsdienstag 2025 frei in Bayern?

Feiertage in Bayern

Wer hat Faschingsdienstag 2025 frei in Bayern?

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    Hat man am Faschingsdienstag 2025 frei in Bayern? Ist ein gesetzlicher Feiertag? Hier alle Infos.
    Hat man am Faschingsdienstag 2025 frei in Bayern? Ist ein gesetzlicher Feiertag? Hier alle Infos. Foto: Uwe Zucchi, dpa (Symbolbild)

    Fasching in Bayern, das ist die Zeit der Narrenbälle und Umzüge, der bunten Partys und Feiern - und des Kehraus. Eine Frage stellt sich Arbeitnehmern trotzdem: Wie ist es eigentlich mit dem frei nehmen zum Höhepunkt des Faschings? Ist Faschingsdienstag 2025 gesetzlicher Feiertag in Bayern? Gibt es ein Gewohnheitsrecht auf einen freien Tag? Die wichtigsten Fragen und Antworten zu Faschingsdienstag, Kehraus und Regeln am Arbeitsplatz.

    Datum: Wann ist Faschingsdienstag 2025 in Bayern?

    Faschingsdienstag 2025 ist Dienstag, 4. März 2025.

    Ist Faschingsdienstag 2025 gesetzlicher Feiertag in Bayern?

    Klare Antwort: nein. Weder Rosenmontag noch Faschingsdienstag sind in Bayern gesetzliche Feiertage. Sie sind also auch nicht arbeitsfrei. Was Feiertag ist und was nicht, ist im bayerischen Feiertagsgesetz geregelt. Die Faschingstage zählen also ebenso wie Aschermittwoch nicht dazu.

    Hat man am Faschingsdienstag 2025 trotzdem frei?

    Richtig ist, dass zumindest am Faschingsdienstag vielen Firmen in Bayern traditionell nachmittags schließen, die Beschäftigten also frei haben. Ob das auch 2025 so ist, entscheiden die jeweiligen Firmenleitungen. Sie können ihren Beschäftigten frei geben - müssen es aber nicht.

    Habe ich einen Anspruch darauf, am Faschingsdienstag frei zu bekommen?

    Faschingsdienstag ist kein offizieller Feiertag, damit gibt es auch keinen gesetzlichen Anspruch darauf, frei zu bekommen. Nur unter ganz bestimmten Umständen haben Arbeitnehmer tatsächlich eine Art Anrecht darauf, am Faschingsdienstag frei zu bekommen. Man spricht hier von der sogenannten betrieblichen Übung. Eine solche entsteht, wenn der Arbeitgeber immer wieder ohne Vorbehalt bestimmte Vergünstigungen wiederholt und Arbeitnehmer daraus schließen können, dass ihnen diese ständig gewährt werden soll.

    Allerdings ist auch das nicht unumstritten. So entschied etwa Landesarbeitsgericht Hamm (Urteil v. 14.06.2017 - Az. 2 Sa 307/17), dass es regelmäßig keinen Anspruch auf Arbeitsbefreiung am Rosenmontag aus betrieblicher Übung gebe.

    Kann ich auch ohne Rechtsanspruch an Fasching frei machen?

    Wer an Fasching 2025 frei machen möchte, kann natürlich jederzeit unabhängig von einer Feiertags-Regelung Urlaub einreichen. Das muss nur rechtzeitig geschehen und mit dem Arbeitgeber abgeklärt sein. Nicht ratsam ist es, sich grundlos "krank" zu melden - das kann ein Kündigungsgrund sein.

    Haben die Geschäfte am Faschingsdienstag geöffnet?

    Viele Geschäfte haben am Faschingsdienstag nur am Vormittag geöffnet und nachmittags geschlossen.

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