Alexander Dobrindt redet unter vier Augen oft mit leiser, ja fast sanfter Stimme. Politische Freunde, aber auch Widersacher schätzen die Fähigkeit des Bundesinnenministers, Gegensätze zu überwinden und Kompromisse beharrlich einzufädeln. Das ist die eine Seite. Die andere ist, dass der CSU-Politiker für Rigorosität und Durchsetzungsvermögen stehen soll und will.
Das gilt für die „Migrationswende“, die er nach eigenem Bekunden mit „Schärfe“ und „Härte“ vorantreiben werde. Gleiches hat Dobrindt auch für den Kampf gegen Drohnen unbekannter Herkunft angekündigt, die in Europa und Deutschland und zuletzt in München den Flugverkehr über Stunden lahmgelegt haben.
Geplant sind ein Drohnenabwehrzentrum und eine Drohnenabwehreinheit
Gestern Mittag stellte Dobrindt in einer Pressekonferenz ein Konzept vor, das die unbemannten Flugkörper daran hindern soll, kritische Infrastruktur auszuspähen oder gar zu gefährden. Hauptpunkt ist die Einrichtung eines gemeinsamen Drohnenabwehrzentrums von Bund und Ländern, das noch in diesem Jahr mit seiner Arbeit aufnehmen soll. Gleiches gilt für eine Drohnenabwehreinheit, angesiedelt bei der Bundespolizeidirektion 11 in Berlin – dort also, wo unter anderem auch die legendäre Spezialeinheit GSG 9 ihren Sitz hat.
Zuvor hatte das Bundeskabinett einen Entwurf für eine Reform des Bundespolizeigesetzes beschlossen. Der Begriff „Drohnen“ taucht naturgemäß im bereits 30 Jahre alten Bundespolizeigesetz nicht auf. Die Bundespolizei soll damit deutlich mehr Befugnisse bei der Abwehr von Gefahren bekommen. Stimmt der Bundestag dem Gesetz zu, kümmern sich Bundespolizisten an Flughäfen oder bei der Bahn-Infrastruktur künftig auch um die Abwehr von Drohnen.
Bundespolizei darf Drohnen abfangen und abschießen
Das bedeutet, dass die Bundespolizei, dem Entwurf folgend, „geeignete technische Mittel gegen das System, dessen Steuerungseinheit oder Steuerungsverbindung einsetzen kann, wenn die Abwehr der Gefahr durch andere Maßnahmen aussichtslos oder wesentlich erschwert wäre“. Was aber bedeutet „geeignet“? Wortlaut Dobrindt: „Das heißt, das Abfangen der Drohnen und der Abschuss der Drohnen sind zukünftig durch die Bundespolizei geregelt und möglich.“
Geplant ist die Erweiterung der Befugnisse der Bundespolizei schon lange. Doch die Ereignisse der letzten Monate haben den Druck auf die Politik spürbar erhöht. Experten wie Johannes Rundfeldt, Sprecher der AG Kritis (Arbeitsgruppe kritische Infrastrukturen), gehen davon aus, dass der Einsatz der Drohnen Teil der „mutmaßlich russischen“ Strategie ist, Angst in der Bevölkerung zu schüren. Wahrscheinlich ist, dass so genannte Trittbrettfahrer mit Drohnenflügen über sensiblem Gelände diese Verunsicherung noch anheizen.
Die bayerische Staatsregierung preschte am Dienstag vor
Bereits am Dienstag hatte die bayerische Staatsregierung angekündigt, dass die Bereitschaftspolizei des Landes die Drohnenabwehr übernehmen und dafür die entsprechende Ausrüstung erhalten werde. „Abschießen statt Abwarten muss im Endeffekt die Konsequenz lauten“, sagte Ministerpräsident Markus Söder. Als weiterer Schritt soll die Bundeswehr juristisch in die Lage versetzt werden, Amtshilfe bei der Abwehr von Drohnen zu leisten. Dazu hat Dobrindt einen Entwurf für ein neues Luftsicherheitsgesetz vorgelegt.
Abseits vom Thema Drohnen sollen der Bundespolizei auch in weiteren Bereichen neue Kompetenzen übertragen werden: Bei der Bekämpfung von Extremismus und Schleuserkriminalität soll sie mehr Befugnisse für die Überwachung von Telefonen erhalten. Zudem soll sie Ausreisepflichtige festhalten dürfen, wenn sie diese in ihrem Zuständigkeitsbereich aufgreift. Außerdem sieht der Reformentwurf vor, dass die Bundespolizei in Waffen- und Messerverbotszonen an Bahnhöfen und in Zügen „stichprobenartige und anlasslose“ Kontrollen durchführen darf. (mit dpa)
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