Die Regierungsbildung ist in der bayerischen Verfassung klar geregelt. Zunächst wählt der Landtag den Ministerpräsidenten. Das ist für den kommenden Dienstag vorgesehen. Danach kann Markus Söder das Kabinett zusammenstellen. Die Mitglieder der Staatsregierung werden vom Ministerpräsidenten berufen und entlassen. Allerdings muss der Landtag den Personalien zustimmen. Auch Zahl und Abgrenzung der Zuständigkeiten der Ministerien müssen vom Parlament gebilligt werden. Die Verfassung schreibt zudem eine Höchstgrenze an Ministern vor: Die Staatsregierung besteht aus der Ministerpräsidentin oder dem Ministerpräsidenten sowie bis zu 17 Staatsministerinnen oder Staatsministern und Staatssekretärinnen oder Staatssekretären.
Landtagswahl 2023