Wiesn-Wirte haben in ihrem Kampf gegen teils teure Zweitverkäufe von Tischreservierungen vorerst einen Etappensieg erzielt. Das Landgericht München I untersagte am Montag einer Agentur, Tickets für die Zelte Augustiner, Bräurosl und Hofbräu zu verkaufen. Die Wirte hatten Einstweilige Verfügungen gegen die Agentur erwirkt. Diese legte Widerspruch ein. Nun bestätigte die auf Wettbewerbssachen spezialisierte 4. Kammer für Handelssachen die Einstweiligen Verfügungen. Die Urteile sind aber nicht rechtskräftig.
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