Der Bund Naturschutz (BN) kritisiert die Entscheidung der Bayerischen Staatsregierung, erste Alpen als gegen Wolfsangriffe "nicht zumutbar schützbar" auszuweisen. In solchen Gebieten kommt nach dem Aktionsplan der Staatsregierung der Abschuss eines Wolfes bereits dann in Betracht, wenn dieser sich Nutztieren nähert und sie gefährdet.
Für Nutztierhalter auf diesen Alpen bedeutet die Einstufung, dass sie bei einem Wolfsangriff auf ihr Vieh Ausgleichszahlungen erhalten, ohne zuvor Herdenschutzmaßnahmen getroffen zu haben wie etwa einen Zaun zu bauen.
Bund Naturschutz zur Entscheidung der Staatsregierung: Es werden falsche Hoffnungen gemacht"
BN-Fachmann Uwe Friedel sagte, mit dieser Maßnahme werde Weidetierhaltern in den betroffenen Regionen falsche Hoffnung gemacht. Es entstehe der Eindruck, durch vereinfachte Wolfsabschüsse könnten Angriffe auf Weidetiere verhindert werden.
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BN-Vorsitzender Richard Mergner warnte, den Weidetierhaltern in diesen Gebieten werde suggeriert, es gebe eine Abschussgarantie für Wölfe. Diese könne es aber allein aus rechtlichen Gründen nicht geben.
Hangneigung spielt eine Rolle beim Herdenschutz vor Wölfen
Zudem kritisiert der Bund Naturschutz die Kriterien, nach denen die Gebiete festgelegt werden, in denen ein Schutz gegen Wölfe nicht unter zumutbaren Bedingungen zu realisieren ist. Unter anderem geht es dabei darum, wie groß die Hangneigung ist - der Verband findet, dass auch auf steileren Hängen als bisher festgelegt Zäune gebaut werden könnten.
Agrarministerin Michaela Kaniber (CSU) und Umweltminister Thorsten Glauber (Freie Wähler) hatten am Montag angekündigt, dass die ersten Alpen in Bayern als vor Wolfsangriffen "nicht zumutbar schützbar" ausgewiesen werden.
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