Startseite
Icon Pfeil nach unten
Buchloe
Icon Pfeil nach unten

Nach acht Jahren: Gemeinderat Jengen beschließt neue Gebühren für Gräber

Gemeinderat Jengen

„Wir wollen auf Null rauskommen“

    • |
    • |
    • |
    Künftig werden die Gräber auf dem Friedhof Jengen teurer.
    Künftig werden die Gräber auf dem Friedhof Jengen teurer. Foto: Mathias Wild

    Seit acht Jahren wurden die Friedhofsgebühren in der Gemeinde Jengen nicht mehr angepasst. Genauso lange klafft ein Defizit zwischen den Einnahmen und Ausgaben. In ihrer jüngstenSitzung befassten sich die Räte unter anderem mit den Gebühren.

    So teuer sind die Gräber künftig in Jengen

    Der Vorschlag, den Monika Götzfried aus der Kämmerei den Gemeinderäten vorlegte, sieht wie folgt aus:

    • Kindergrab (zwölf Jahre Ruhezeit): 240 Euro (bisher 75 Euro)
    • Reihengrab als Einzelgrab (20 Jahre): 400 Euro (125 Euro)
    • Reihengrab als Familiengrab (25 Jahre): 760 Euro (310 Euro)
    • Familiengrab bis 2,5 Metern Breite (25 Jahre): 1460 Euro (615 Euro)
    • Familiengrab über 2,5 Metern Breite (25 Jahre): 2140 Euro (925 Euro)
    • Urnengrab (15 Jahre): 650 Euro (370 Euro)
    • Urnenkammer „Stele“ (15 Jahre): 1970 Euro (1070 Euro)
    • Urnenbaumgrab (10 Jahre): 550 Euro (320 Euro)

    „Wir wollen bei den Einnahmen und Ausgaben auf Null rauskommen“, sagte Götzfried. Ihrem Vorschlag stimmten die Räte zu. Außerdem wird die Gebühr für das Leichenhaus teurer. Von jetzt 90 Euro steigt die Nutzung für drei Tage auf 125 Euro an. Auch die Verwaltungsgebühren steigen um 20 Euro auf 70 Euro an. Die neue Gebührensatzung tritt zum 1. Juli 2025 in Kraft.

    Gemeinderat passt Friedhofssatzung an

    Gleichzeitig beschloss der Jengener Gemeinderat eine neue Fassung der Friedhofssatzung. So heißt es ab dem 1. Juli konkret, dass Angehörige einen Bestattungsdienst für Umbettungen beauftragen müssen. Die Ruhefrist für ein Urnenbaumgrab kann verlängert werden.

    Zwei neue Absätze klären die Pflege: Einerseits kümmert sich die Gemeinde um die Friedhofsflächen, aber es wird keine Haftung für fahrlässige oder grob fahrlässige Schäden übernommen. Auf der anderen Seite sind für Urnen- und Erdgräber die Grabbesitzer auch für die Fläche im Umkreis von 50 Zentimetern zuständig – also Unkraut jäten, Kies auflockern und mehr.

    Weiter Themen im Gemeinderat Jengen

    Windenergie Eigentlich war der Punkt auf der Tagesordnung gestanden, aber da es noch Detailfragen zu klären gab, wurde die Änderung des Flächennutzungsplans auf die nächste Sitzung verschoben

    Turnhalle „Die Arbeiten gehen gut voran“, teilte Bürgermeister Ralf Neuner den Räten mit. Demnächst werde auch beraten, wie man den Brandschutz lösen wird.

    Straßenbau Der Ausbau der Straße nach Koneberg schreitet voran. „Es wurde ein neuer Durchlaufkanal verlegt“, sagte Neuner. In drei Wochen sei mehr vom Fortschritt zu sehen. Unter anderem möchte die Telekom ihre Oberleitung unter Tage verlegen.

    Diskutieren Sie mit
    0 Kommentare

    Um kommentieren zu können, müssen Sie angemeldet sein.

    Registrieren sie sich

    Sie haben ein Konto? Hier anmelden