Herr Eichstetter, in der Diskussion um die städtische Bauplatzvergabe werden immer wieder verschiedene Begriffe verwechselt oder in einen Topf geworfen. Erklären Sie bitte, was ist mit einem Einheimischen-Modell rechtlich gemeint?
Eichstetter: Ein klassisches „Einheimischen-Modell“ bedeutet, dass Bauplätze vorrangig oder ausschließlich an Personen vergeben werden, die einen bestimmten Ortsbezug haben – also bereits hier wohnen oder hier aufgewachsen sind. Solche Modelle sind nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes nur unter sehr engen Voraussetzungen zulässig. Vor allem darf die Ortsgebundenheit nur einen geringen Anteil an der Bewertung ausmachen; der Schwerpunkt muss auf sozialen Kriterien wie Einkommen, Kinderzahl oder Pflegeverpflichtungen liegen.
Bürgermeister im Interview
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