Alle Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Schwangau müssen bis auf Weiteres das Trinkwasser abkochen. Das teilte die Gemeinde jetzt mit. Bei einer routinemäßigen Kontrolle des Trinkwassers hat ein Labor mikrobiologische Verunreinigungen durch Enterokokken festgestellt und dem Gesundheitsamt Ostallgäu gemeldet.
Diese Gefahr droht für die Gesundheit
Die Gemeinde Schwangau ist nach eigenen Angaben als Trinkwasserversorger für diese Untersuchungen verantwortlich. Der Grenzwert sei an einer Probeentnahmestelle in geringem Maße überschritten worden. Im schlimmsten Fall könne es zu Magen-Darm-Beschwerden kommen. Weitere Gefährdungen der Gesundheit seien nicht zu erwarten. Die Ursache für die Verunreinigung sei derzeit bisher nicht bekannt.
Das Gesundheitsamt Ostallgäu hat nun eine Abkochanordnung für das Trinkwasser des Versorgungsgebiets der Gemeinde Schwangau (ausgenommen Trinkwasserversorgung des Wittelsbacher Ausgleichsfonds in Hohenschwangau) erlassen. Das Wasserwerk der Gemeinde beprobt in Absprache mit dem Gesundheitsamt weiterhin das Wasser. Wenn die Tests ergeben, dass sich keine Bakterien mehr im Leitungsnetz befinden, kann die Abkochverordnung aufgehoben werden.
Darauf müssen die Schwangauer Bürger im Detail achten
Für die Bürgerinnen und Bürger gelten bis auf weitreres unter anderem folgende Hinweise:
- Wasser, welches zum menschlichen Verzehr geeignet ist, muss abgekocht werden. Darunter versteht man das Erhitzen auf den Siedepunkt von 100 Grad, um Keime und Mikroorganismen abzutöten.
- Für die Zubereitung von Baby- und Kindernahrung wird dringend empfohlen, Mineralwasser zu verwenden.
- Lebensmittel, die roh verzehrt werden, sollten mit abgekochtem Wasser gewaschen werden.
- Lebensmittel, die nicht durchgekocht werden, dürfen nur mit abgekochtem Wasser zubereitet werden.
- Wasser zum Zähneputzen sollte ebenfalls abgekocht sein.
- Beim Baden und Duschen (auch von Säuglingen) besteht nur ein sehr geringes Restrisiko. Es sollte jedoch darauf geachtet werden, dass kein Wasser geschluckt wird.
- Beim Spülen von Hand ist das Infektionsrisiko sehr gering. Jedoch sollte auch hier vorsichtshalber das Wasser abgekocht werden.
- Wasser, das landwirtschaftliche Betriebe zur Reinigung von Milchgeschirr usw. verwenden, sowie das Wasser, das Lebensmittelbetriebe zur Herstellung, Behandlung, Konservierung oder zum Inverkehrbringen von Lebensmitteln dient, muss ebenfalls abgekocht werden.
- Öffentlich zugängliche Zapfstellen und Wasserentnahmestellen sind mit Hinweisschildern mit der Aufschrift „kein Trinkwasser“, „Nur abgekocht zu verwenden“ zu versehen.
- Ohne Vorbehandlung kann Leitungswasser weiter für Geschirrspül- und Waschmaschinen verwendet werden.
Die Öffentlichkeit wird informiert, wenn die Abkochanordnung wieder aufgehoben ist. Für Fragen hat die Gemeinde eine Hotline unter 08362/8198-0 eingerichtet.
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