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Schwangau: Fremder Mann will Kind in sein Auto zerren - Polizei sucht nach Vorfällen Zeugen

Vorfälle in Schwangau

Unbekannter will fremdes Kind ins Auto zerren - Polizei sucht Zeugen

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    In Schwangau kam es in der vergangenen Woche zu zwei Vorfällen bei denen Kinder von unbekannten Männern bedrängt wurden.
    In Schwangau kam es in der vergangenen Woche zu zwei Vorfällen bei denen Kinder von unbekannten Männern bedrängt wurden. Foto: imago images/U. J. Alexander (Symbolbild)

    Zweimal sind Kinder in Schwangau in den vergangenen Tagen von unbekannten Männern - oder einem unbekannten Mann - angesprochen worden. In einem Fall packte der Täter das Kind sogar an und wollte es in sein Auto zerren, so die Polizei.

    Der erste Vorfall ereignete sich demnach am Freitag, 24. Januar, gegen 20.30 Uhr im Schwangauer Ortsteil Mitteldorf. Ein unbekannter Mann soll ein Kind angesprochen und anschließend festgehalten haben. Laut Polizei drohte er dem Kind, es in seinem Auto mitzunehmen. Das Kind konnte sich aber losreißen und fliehen. Eine sofort eingeleitete Fahndung der Polizei nach dem Verdächtigen blieb ohne Erfolg.

    Schwangau: Kinder festgehalten und verfolgt - Polizei sucht Zeugen

    Der zweite Vorfall ereignete sich am folgenden Mittwoch - ebenfalls Mitteldorf. Hier soll ein unbekannter Mann einem Kind auf einem Fahrrad längere Zeit hinterhergefahren sein. Angesprochen wurde das Kind aber nicht.

    Laut Polizei verhielten sich beide Kinder in den Fällen genau richtig. Sie gingen demnach auf keine Angebote oder Drohungen ein und erzählten umgehend ihren Eltern von den Vorfällen.

    Kinder in Schwangau bedrängt - Hier können sich Zeugen melden

    Die Polizei Füssen bittet nun um Zeugenhinweise zu den Vorfällen. Etwaige Zeugen, die Angaben zu Tat oder Tatverdächtigen machen können, sich unter der Nummer 08362/9123-0 zu melden.

    Wie schützen sich Kinder bei ähnlichen Vorfällen? Polizei gibt Tipps

    Die Polizei Füssen gibt mit Blick auf die beiden Vorfälle einige Tipps und Verhaltensregeln für Kinder und Eltern zur Prävention und zum Umgang mit ähnlichen Situationen:

    Verhaltenstipps und Regeln der Polizei

    Schaffen Sie Vertrauen: Bauen Sie eine stabile Vertrauensbasis zu Ihren Kindern auf, damit sie offen über besondere Ereignisse, Beobachtungen oder Probleme sprechen können. Hören Sie aufmerksam zu, wenn Ihr Kind von Erfahrungen, Übergriffen oder Drohungen berichtet, und nehmen Sie diese ernst. Vermeiden Sie Vorwürfe, selbst bei möglichem Fehlverhalten. Stattdessen loben Sie Ihr Kind dafür, dass es sich Ihnen anvertraut.

    Vorbereitung ohne Angst: Besprechen Sie mit Ihrem Kind mögliche unangenehme Situationen, damit es darauf vorbereitet ist. Vermeiden Sie dabei jedoch realitätsnahe Rollenspiele, um unnötige Ängste zu vermeiden.

    Klare Regeln fürs Verhalten: Erinnern Sie Ihr Kind regelmäßig daran, dass es niemals ohne Ihre ausdrückliche Erlaubnis mit jemandem mitgehen oder in ein fremdes Fahrzeug einsteigen darf. Kinder sollten nicht zu nahe an Fahrzeuge herantreten, selbst wenn jemand nach dem Weg fragt – und das unabhängig davon, ob es ein Mann oder eine Frau ist.

    Warnung vor Täuschung: Erklären Sie Ihrem Kind, dass Versprechungen wie Süßigkeiten oder das Zeigen von Tieren oft nur Mittel sind, um Vertrauen zu gewinnen. Es ist wichtig, dass Kinder verstehen, dass solche Angebote eine Lüge sein können.

    „Nein“ sagen üben: Bringen Sie Ihrem Kind bei, dass es gegenüber Erwachsenen jederzeit „Nein“ sagen darf und soll. Üben Sie Sätze wie „Nein, das will ich nicht!“ und zeigen Sie, dass diese Aussage in Ordnung ist – auch Ihnen gegenüber. Kinder müssen wissen, dass sie nicht verpflichtet sind, mit fremden Erwachsenen zu sprechen oder ihnen Auskünfte zu geben.

    In Gruppen unterwegs sein: Ermutigen Sie Ihr Kind, immer mit anderen Kindern zusammen zur Schule oder zum Spielen zu gehen.

    Abholung klären: Erklären Sie Ihrem Kind, dass es niemals von jemandem abgeholt wird, wenn dies nicht vorher mit Ihnen abgesprochen wurde.

    Keine persönlichen Daten sichtbar machen: Vermeiden Sie es, Namen oder Adressen auf Schultaschen oder Rucksäcken Ihres Kindes sichtbar anzubringen. Solche Informationen können von Fremden genutzt werden, um Vertrauen vorzutäuschen.

    Kinder angesprochen oder bedrängt - mehrere Fälle im Allgäu

    Erst vergangene Woche kursierte in den Sozialen Medien die Nachricht, dass ein Unbekannter wohl versucht hatte, Kinder in Marktoberdorf und Umgebung in sein Auto zu locken. Die Polizei bestätigte zwei Vorfälle auf Anfrage unserer Redaktion - und appellierte an die Eltern. Ein Vorfall ereignete sich demnach in Marktoberdorf und einer in Lengenwang. In Marktoberdorf fuhr der Täter offenbar einen silbernen VW Bus, beim Vorfall in Lengenwang sprach der Mann das Kind aus einem schwarzen Audi heraus an.

    Die Polizei appellierte in der Folge an die Eltern in der Region: Wer Zeuge eines solchen Vorfalls werde, solle sofort die Polizei rufen, sich das Kennzeichen aufschreiben oder ein Foto machen.

    Tipps der Polizei für Notfälle

    Hilfe suchen: Zeigen Sie Ihrem Kind, wo es im Notfall Unterstützung finden kann, z. B. bei Passanten, in Geschäften, Praxen, Büros oder Wohnhäusern.

    Sichtbar bleiben und laut rufen: Erklären Sie, dass es im Notfall wegrennen und laut um Hilfe rufen soll. Vermitteln Sie Ihren Kindern, dass sie in unangenehmen Situationen laut und deutlich den Fremden siezen sollen. Dadurch wird für Passanten sofort erkennbar, dass die Person kein Angehöriger ist, und sie können gegebenenfalls eingreifen.

    Die Polizei ist immer erreichbar: Machen Sie Ihrem Kind deutlich, dass die Polizei in Notfällen immer für es da ist. Die Notrufnummer 110 ist kostenfrei und jederzeit erreichbar.

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