Mit juristischen Nachwirkungen der Corona-Pandemie musste sich diese Woche das Kaufbeurer Amtsgericht beschäftigen: An zwei aufeinanderfolgenden Tagen ging es in insgesamt vier Verhandlungen um die mögliche Teilnahme von zwei Männern und zwei Frauen an einem sogenannten Corona-„Spaziergang“ in Pfronten. Die Betroffenen sollen am 10. Januar 2022 mit bis zu 150 anderen Teilnehmern durch den Ort gelaufen sein, um gegen Corona-Maßnahmen zu protestieren, obwohl die Behörden dies angesichts hoher Inzidenzen untersagt hatten. In der Folgezeit hatten alle vier Personen Bußgeld-Bescheide in Höhe von jeweils 100 Euro erhalten und dagegen Einspruch eingelegt. Mit ihren Einsprüchen hatten sie aber keinen Erfolg.
Füssen