Michael Gabler aus Petersthal ist "ein Stein vom Herzen gefallen", als er von der neuen Regelung hörte: Bei der Gülleausbringung kann der Landwirt seine bisher genutzte Breitverteilertechnik weiter nutzen, allerdings muss er, wie alle anderen Landwirte im Grünland, die Gülle verwässern.
Gülleverordnung