Startseite
Icon Pfeil nach unten
Immenstadt
Icon Pfeil nach unten

Freistaat Bayern muss fürs Rappenalptal in Oberstdorf zahlen

Nach Rechtsstreit um Baggerarbeiten

Freistaat Bayern muss fürs Rappenalptal zahlen

    • |
    In den Sommermonaten wurden im Rappenalptal unter anderem die Dämme abgetragen und das Bachbett angehoben.
    In den Sommermonaten wurden im Rappenalptal unter anderem die Dämme abgetragen und das Bachbett angehoben. Foto: Felix Ebert (Archivbild)

    Der Rechtsstreit um das Rappenalptal ist mit einem Vergleich am Verwaltungsgericht im Juli zu Ende gegangen. Die Arbeiten zur Wiederherstellung der bei Baggerarbeiten im September 2022 verursachten Schäden wurden im Oktober vorerst abgeschlossen. Weiter geht die politische Diskussion um den Eingriff im Naturschutzgebiet, den Umgang damit und die Folgen für das Verhältnis zwischen Landratsamt und Alpwirtschaft. Die Oberallgäuer CSU-Fraktion hat einen Fragenkatalog an Landrätin Indra Baier-Müller geschickt und eine öffentliche Beantwortung der Fragen in der Kreistagssitzung am Freitag, 15. Dezember, gefordert. Auf Anfrage der Redaktion, nehmen die Landrätin und Markus Haug, Leiter der Abteilung Bauen, Natur und Umwelt im Landratsamt, Stellung zu den noch offenen Fragen. Eine Behandlung des Themas im Kreistag sieht die Kreischefin kritisch, will die Entscheidung aber dem Gremium überlassen.

    Diskutieren Sie mit
    0 Kommentare
    Dieser Artikel kann nicht mehr kommentiert werden