Es ist der Schlussstrich im Rechtsstreit zwischen dem Freistaat und einer Alpgenossenschaft wegen Baggerarbeiten im Rappenalptal: Beide Parteien haben sich am Verwaltungsgericht Augsburg in einem Vergleich darauf geeinigt, sich die Kosten zu teilen, die durch Baggerarbeiten entstanden sind und noch entstehen. Der Wildbach soll so schnell wie möglich renaturiert werden und die Arbeiten sollen noch im Juli beginnen. Dafür macht der Vergleich den Weg frei. (Lesen Sie auch den Kommentar unseres Autoren dazu: "Warum es im Rechtstreit keine Gewinner gibt")
Renaturierung soll noch im Juli beginnen