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Rappenalptal Oberstdorf: Wie es zur Einigung zwischen Oberstdorfer Alpgenossen und Freistaat Bayern kam

Renaturierung soll noch im Juli beginnen

Wie es im Rechtsstreit um das Rappenalptal zur Einigung zwischen Alpgenossen und Freistaat kam

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    Der vorher verzweigende Gewässerlauf des Rappenalpbaches wurde auf einer Länge von 1,6 Kilometern als durchgehende Rinne ausgestaltet.
    Der vorher verzweigende Gewässerlauf des Rappenalpbaches wurde auf einer Länge von 1,6 Kilometern als durchgehende Rinne ausgestaltet. Foto: Ralf Lienert (Archiv)

    Es ist der Schlussstrich im Rechtsstreit zwischen dem Freistaat und einer Alpgenossenschaft wegen Baggerarbeiten im Rappenalptal: Beide Parteien haben sich am Verwaltungsgericht Augsburg in einem Vergleich darauf geeinigt, sich die Kosten zu teilen, die durch Baggerarbeiten entstanden sind und noch entstehen. Der Wildbach soll so schnell wie möglich renaturiert werden und die Arbeiten sollen noch im Juli beginnen. Dafür macht der Vergleich den Weg frei. (Lesen Sie auch den Kommentar unseres Autoren dazu: "Warum es im Rechtstreit keine Gewinner gibt")

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