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Rappenalptal: Parteien einigen sich vor Verwaltungsgericht Augsburg

Kommentar zum Fall "Rappenalptal"

Einigung im Rechtsstreit um Rappenalpbach: "Streit ohne Gewinner"

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    Die Einigung zwischen der Alpgenossenschaft und dem Freistaat vor Gericht ist im Sinne des Naturschutzes, sagt unser Autor.
    Die Einigung zwischen der Alpgenossenschaft und dem Freistaat vor Gericht ist im Sinne des Naturschutzes, sagt unser Autor. Foto: Ralf Lienert

    Der Vergleich, auf den sich die Parteien jetzt vor dem Verwaltungsgericht geeinigt haben, ist im Sinne des Naturschutzes. Denn dadurch können die Arbeiten zur Renaturierung in den kommenden Wochen beginnen – und werden nicht durch langjährige Rechtsstreitigkeiten verhindert. Das war eine durchaus berechtigte Sorge, wenn man betrachtet, wie hart um den Kompromiss gerungen wurde und wie unversöhnlich sich beide Seiten lange gegenüberstanden.

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