Der Vergleich, auf den sich die Parteien jetzt vor dem Verwaltungsgericht geeinigt haben, ist im Sinne des Naturschutzes. Denn dadurch können die Arbeiten zur Renaturierung in den kommenden Wochen beginnen – und werden nicht durch langjährige Rechtsstreitigkeiten verhindert. Das war eine durchaus berechtigte Sorge, wenn man betrachtet, wie hart um den Kompromiss gerungen wurde und wie unversöhnlich sich beide Seiten lange gegenüberstanden.
Kommentar zum Fall "Rappenalptal"