Ein 60-jähriger Ostallgäuer behauptete im Februar 2019 in einem Zivilprozess vor dem Amtsgericht, die Mieter seiner Ehefrau hätten weder schriftlich gekündigt noch die Wohnungsschlüssel bei ihm abgeben. Beides stimmte nicht, sodass sich der Mann jetzt wegen uneidlicher Falschaussage vor dem Strafgericht verantworten musste. Hier ging zwar auch sein Verteidiger von einer Verwirklichung des Tatbestandes aus, wegen besonderer Umstände lag für den Anwalt das Verschulden aber „am untersten Rand“: Der alkoholkranke Mann habe sich „in einer tiefen Ehe- und Lebenskrise befunden“ und seine Aussage offenbar „einfach so dahingeplappert.“ Auch Staatsanwalt und Richterin stellten das damalige „Chaos“ im Leben des bislang unbescholtenen Angeklagten in Rechnung und sahen nur einen bedingten Vorsatz.
Aufgrund der Gesamtumstände waren sich alle Verfahrensbeteiligten einig, dass es im vorliegenden Fall keiner Freiheitsstrafe bedurfte. Das Urteil lautete: 90 Tagessätze zu je 45 Euro (insgesamt also eine Geldstrafe in Höhe von von 4050 Euro). Das Urteil ist rechtskräftig.
Für die Ehefrau des Angeklagten, der die Staatsanwaltschaft versuchten Prozessbetrug vorgeworfen hatte, endete das Verfahren mit einem Freispruch. Sie hatte ihre ehemaligen Mieter auf Zahlung von rund 7500 Euro verklagt, weil sie davon ausging, dass vor dem Auszug im Sommer 2015 keine wirksame Kündigung erfolgt war. Damals hatte sie bereits nicht mehr mit ihrem Mann zusammengelebt und war von diesem offenbar weder über das Kündigungsschreiben noch über die Schlüssel-Rückgabe informiert worden. Der Rechtsstreit hatte sich dann bis ins vergangene Jahr gezogen. Als schließlich ein Zeuge die Darstellung der Mieter bestätigte, fragte die Frau noch einmal bei ihrem Mann nach, der die Kündigung dann in seinen Unterlagen fand. Laut einer von seinem Verteidiger vorgetragenen Erklärung, erinnerte sich der Ostallgäuer dann auch daran, dass im Sommer 2015 eine Schlüsselübergabe an ihn stattgefunden hatte.
Der Anwalt machte im Plädoyer deutlich, dass die Ursache des Ganzen wohl in der seinerzeit „katastrophalen Lebenssituation“ seines Mandanten zu suchen war. Mittlerweile hat er es mit therapeutischer Hilfe geschafft, mit dem Trinken aufzuhören, und eine neue Arbeitsstelle gefunden. Seine Frau ist nach einer Paartherapie zu ihm zurückgekehrt.