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Kaufbeuren
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Bei Montagsdemos in Marktoberdorf darf wieder getrommelt werden - und in Kaufbeuren?

Nach Entscheidung des Verwaltungsgerichts

Bei "Montagsdemos" in Marktoberdorf darf getrommelt werden - und in Kaufbeuren?

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    Schellen und Trommeln gehören zu den sogenannten Montagsspaziergängen. Wie ist die rechtliche Lage?
    Schellen und Trommeln gehören zu den sogenannten Montagsspaziergängen. Wie ist die rechtliche Lage? Foto: Harald Langer (Archivbild)

    Der Landkreis Ostallgäu verliert vor dem Verwaltungsgericht in Augsburg eine Verhandlung. Streitobjekt war das Verbot seitens des Landratsamtes, das den sogenannten Montagsspaziergängern die Nutzung von Trommeln untersagt hat. Gilt das auch für Kaufbeuren?

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