„Im Zweifel für den Angeklagten“ – nach diesem Grundsatz endete ein Prozess vor dem Amtsgericht Kaufbeuren gegen einen 44-jährigen Landwirt mit einem Freispruch. Der Ostallgäuer war wegen eines Vergehens gegen das Tierschutzgesetz angeklagt. Ihm wurde vorgeworfen, im Dezember 2024 ein Rind, das infolge einer Entzündung am Vorderlauf stark lahmte, nicht tierärztlich versorgt haben, obwohl ihm der Zustand bekannt gewesen sei. Darüber hinaus soll er die Kuh zum Schlachthof gebracht haben, obwohl sie nicht transportfähig gewesen sei.
Amtsgericht Kaufbeuren
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