Noch immer kursiert in der Öffentlichkeit ein weit verbreiteter Irrglaube: Wer eine rechtliche Betreuung erhält, wird automatisch entmündigt. Dabei ist das schon seit mehr als 30 Jahren nicht mehr der Fall. „Die Entmündigung wurde 1992 abgeschafft“, erklärt Hans Reichherzer. Er ist Diplom-Sozialpädagoge und beim Caritasverband Kaufbeuren-Ostallgäu zuständig für gesetzliche Betreuungen. „Stattdessen wurde ein modernes, flexibles System geschaffen, das Menschen in schwierigen Lebenslagen unterstützt und gleichzeitig ihre Selbstbestimmung wahrt.“
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