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Anspruch auf Ganztagsbetreuung ab dem Schuljahr 2026: Muss Wildpoldsried dafür die Grundschule erweitern?

Schule

Ganztagsbetreuung: Muss Wildpoldsried dafür die Grundschule erweitern?

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    Grundschüler sind in einem Hort mit Bastelarbeiten beschäftigt.
    Grundschüler sind in einem Hort mit Bastelarbeiten beschäftigt. Foto: Uwe Anspach, dpa (Symbolbild)

    Der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung in der Grundschule gilt ab dem nächsten Schuljahr. Zunächst für Erstklässler, nach und nach dann für alle Kinder. Viele Gemeinden im Oberallgäu stellt das vor ein Platzproblem. Wildpoldsried ist in dieser Hinsicht besser ausgestattet. Allerdings ist das Schulgebäude nicht barrierefrei. Das sei nicht nur für Kinder und Lehrkräfte mit Behinderung schlecht, sondern auch für die Anlieferung des Mittagessens oder die Putzmaschine, sagt Bürgermeisterin Renate Schön (CSU). Architekt Michael Gibbesch sollte deshalb herausfinden, wie die Ganztagsbetreuung gelingen kann und ob dafür ein Anbau notwendig ist oder nicht.

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