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Kempten
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Gerichtshof erklärt Bebauungsplan „Parkstraße“ in Kempten in Teilen für nichtig.

Parkstraße in Kempten

Darum kippt der Gerichtshof Teile eines Bebauungsplans in Kempten

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    Parkstraße in Kempten:

im nördlichen Teil der Parkstraße wird nun doch Bebauung in zweiter Reihe möglich. Der Verwaltungsgerichtshof hat einen Bebauungsplan in diesem Bereich für nichtig erklärt.
    Parkstraße in Kempten: im nördlichen Teil der Parkstraße wird nun doch Bebauung in zweiter Reihe möglich. Der Verwaltungsgerichtshof hat einen Bebauungsplan in diesem Bereich für nichtig erklärt. Foto: Matthias Becker

    Wenn es um besonders begehrte Wohnlagen in Kempten geht, stößt man beizeiten auf die Parkstraße. Dort reihen sich auf großzügig bemessenen Grundstücken Villen aneinander. Es macht also einen erheblichen finanziellen Unterschied, ob die Eigentümer dort zusätzliche Häuser auf ihren Flächen bauen dürfen oder nicht. Dazu gibt es jetzt eine höchstrichterliche Entscheidung.

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