Eigentlich sieht die Straßenverkehrsordnung Tempo 30 in Ortsdurchfahrten nicht vor – oder nur dann, wenn gewisse Voraussetzungen erfüllt sind. Etwa, wenn eine Kindertagesstätte am Straßenrand steht. Unabhängig davon hatte der ehemalige Landrat Anton Klotz eine solche Geschwindigkeitsbegrenzung zugelassen – sofern der jeweilige Gemeinderat dafür gestimmt hatte. Nachdem ein Gericht, wie berichtet, Tempo 30 im Sonthofer Stadtteil Altstädten kippte, forderte Klotz eine Änderung der Straßenverkehrsordnung. Doch wie sehen das die Oberallgäuer Abgeordneten in Land und Bund?
Verkehr im Oberallgäu