Mit ständig rauer werdenden Tönen sind E-Mail-Empfänger konfrontiert. Ob privat oder geschäftlich - Absender treten fordernd auf, die Wortwahl ist häufig weit weg von der guten Kinderstube. Alles muss man sich aber nicht gefallen lassen, wie ein Fall vor dem Kemptener Amtsgericht zeigte. Wegen versuchter Nötigung hatte ein Oberallgäuer einen Strafbefehl erhalten. Nach seinem Einspruch kam es zur Verhandlung. Für den Angeklagten allerdings nicht mit dem erhofften Ergebnis.
Verhandlung in Kempten
Um kommentieren zu können, müssen Sie angemeldet sein.
Registrieren sie sichSie haben ein Konto? Hier anmelden