So weit liegen Staatsanwaltschaft und Verteidigung selten auseinander: Eine Gesamtfreiheitsstrafe von vier Jahren und sechs Monaten forderte die Vertreterin der Anklage. Auf Freispruch plädierte der Anwalt des Angeklagten. In ihrer Urteilsbegründung blickte die zweite Strafkammer am Landgericht Kempten auf ein "ungewöhnliches Verfahren mit einem ungewöhnlichen Ergebnis" zurück. Es ging um mehrere Messerstiche, die beide Beteiligten in Lebensgefahr brachten.
Prozess in Kempten