Die nicht genehmigten Bauarbeiten an einem Wildbach im Rappenalptal beschäftigen nicht nur Verwaltungsbehörden, Naturschützer und Justiz. Sie könnten auch Konsequenzen für die Eigentümer andere Gewässer haben. Das machte am Freitag in einer Kreistagssitzung in Dietmannsried die Oberallgäuer Landrätin Indra Baier-Müller deutlich. Anders als beim Ausbau eines Gewässers mit größeren Eingriffen ist laut Landratsamt für Arbeiten zum Gewässerunterhalt keine schriftliche Genehmigung nötig. Das könne man in dieser Form wohl nicht mehr machen, erwartet Baier-Müller. (Lesen Sie hier: Bach im Rappenalptal zerstört: Aktenvermerk wirft Fragen auf)
"In dieser Form nicht mehr machen"