Der Gemeinderat Görisried hat sowohl die Grundgebühr als auch die Verbrauchsgebühr für die Wasserversorgung erhöht. Die Wasserversorgung einer Gemeinde muss – wie alle gemeindlichen Einrichtungen – kostendeckend arbeiten, betonte Kämmerin Stephanie Holzmann in der Sitzung. Deshalb mussten die Wassergebühren der Gemeinde Görisried nach vier Jahren neu kalkuliert werden. Die Überprüfung ergab, dass mit den derzeit festgelegten Gebühren nur noch eine Kostendeckung von 95 Prozent erreicht wird, erläuterte sie.
Holzmann schlug vor, die Grundgebühr bei 75 Euro pro Zähler zu belassen und die Verbrauchsgebühr von bisher 0,48 Euro auf 0,59 Euro netto anzuheben. Nach Diskussion im Gemeinderat stimmte das Gremium der vorgestellten Kalkulation zu. Es beschloss jedoch, die Grundgebühr um 15 Euro auf 90 Euro zu erhöhen und die Verbrauchsgebühr lediglich um 0,06 Euro auf insgesamt 0,54 Euro pro Kubikmeter Wasser anzuheben. Die Erhöhung gilt rückwirkend ab 1. Oktober 2025.
Mit wem Görisried bei der Versorgung mit Trinkwasser zusammenarbeiten will
Apropos Wasser: Die Gemeinde hat vom Landratsamt einen vorläufigen Bescheid zur weiteren Grundwasserentnahme für die Trinkwasserversorgung erhalten, gab der Bürgermeister Dr. Stephan Bea in der Sitzung bekannt. Diese Genehmigung müsse alle 30 Jahre neu beantragt werden. Bestandteil der Genehmigung sei auch die Möglichkeit, einen Teil der Gemeinde Rückholz mit Trinkwasser zu versorgen. Dies solle in den nächsten Monaten von beiden Gemeinden besprochen und geplant werden.
Die Genehmigung sei vorläufig („vorläufiger Nutzungsbeginn“), weil das bestehende Wasserschutzgebiet überprüft und neu ausgewiesen werden müsse. Hierzu habe die Gemeinde 2024 in einem ersten Schritt bereits geophysikalische Messungen zur Abgrenzung des Quelleinzugsgebietes vorgenommen und die Ergebnisse dem Wasserwirtschaftsamt übergeben. Nächste Schritte werden mit der Fachbehörde und dem Planungsbüro abgestimmt.
Bea wies auch auf eine Novelle der Bayerischen Bauordnung hin. Mit ihr entfällt die bisher staatliche Pflicht zur Herstellung von Stellplätzen. Die Steuerung der Stellplätze wird also künftig den Kommunen überlassen. Sie können daher per Satzung entscheiden, ob und in welchem Umfang eine Pflicht zum Bau von Stellplätzen für Wohngebäude besteht. Der vorliegende Satzungsentwurf für eine solche Stellplatzsatzung wurde in der Sitzung diskutiert. Weil jedoch nicht alle Fragen geklärt werden konnten, wurde eine Beschlussfassung vertagt.
Löschanhänger und Schießstand: Feuerwehr und Schützen erhalten Geld für ihre Anschaffungen
In der Sitzung wurde auch die Anschaffung eines Tragspritzanhängers (TSA) für die Freiwillige Feuerwehr Wildberg-Stadels beraten. Das Thema war mit der Feuerwehr bereits vorbesprochen worden. Ein Spendenzuschuss über die Sparkasse sei in Aussicht gestellt worden, berichtete Bea. Im Gremium wurde über Vor- und Nachteile der einzelnen angebotenen Modelle diskutiert.
Letztlich wurde festgehalten, dass die Anschaffung eines Tandem-Hängers unterstützt wird. Für eine finale Abwägung wird noch ein weiteres Angebot abgewartet. Der Hänger soll zukünftig im Gerätehaus Wildberg stehen. Dafür muss dessen Dach nach oben versetzt werden. Zudem wird die Zusammenlegung der Gruppen Wildberg und Stadels unterstützt.
Wie Bea weiter mitteilte, will der Schützenverein Hubertus für etwa 50.000 Euro zehn Schießbahnen von Seilzugmaschinen auf elektronischen Betrieb umbauen. Der Umbau werde von den Schützen komplett selbst umgesetzt, der erbetene Zuschuss sei insbesondere für das benötigte Material erforderlich. Der Zuschuss vom Bayerischen Sportschützenbund in Höhe von 20 bis 30 Prozent des Gesamtbetrags werde nur bezahlt, wenn vom Landkreis und der Gemeinde auch Zuschüsse (jeweils zehn Prozent) gewährt werden. Die Räte stimmten einem Zuschuss von 5000 Euro zu.
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