Wiederholt weckte das Thema Errichtung eines Mobilfunkmastes östlich von Altdorf in der Sitzung des Gemeinderats Biessenhofen großes Interesse bei den Bürgerinnen und Bürgern. Dicht saßen und standen die Zuhörer und waren gespannt auf weitere Informationen, nachdem in der vergangenen Sitzung der Tagesordnungspunkt vertagt worden war. Ziel der Vertagung war es, dass mehrere Standorte in weiterer Entfernung zur Wohnbebauung – inklusive der Strahlungsintensität – durch den von der Gemeinde beauftragten Gutachter untersucht werden sollten (wir berichteten).
Die DFMG (Deutsche Funkturm GmbH), ein Tochterunternehmen der Telekom, hatte einen Bauantrag auf Errichtung einer Funkübertragungsstation mit einem Stahlgittermast gestellt. Trotz der Einhaltung der Grenzwerte nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz gab es viel Kritik an dem Standort, der nur 200 Meter von der Wohnbebauung entfernt liegt und auch an der negativen optischen Wirkung des 42 Meter hohen Mastes für das Orts- und Landschaftsbild. Die Mobilfunkinitiative „Gesundes Biessenhofen“ hatte ein entsprechendes Schreiben an die Gemeinde verfasst.
Mobilfunkmast soll 42 Meter hoch werden
Die Höhe des geplanten Mastes war erst mit der Einreichung des Bauantrags öffentlich bekannt geworden. Die Telekom hatte die Sendedaten und die Masthöhe zwar im Juli auf Anfrage an die Gemeinde übermittelt, jedoch die Weitergabe der Daten ausdrücklich nicht gestattet.
Bürgermeister Wolfgang Eurisch stellte anhand einer Karte die drei vom Gutachter ermittelten möglichen Alternativstandorte mit mehr Abstand zur Wohnbebauung mit der entsprechenden Strahlenintensität vor. Daraufhin verweigerte der Gemeinderat Biessenhofen einstimmig das gemeindliche Einvernehmen für den Bauantrag der DFMG. Als Begründung wird die negative Beeinträchtigung des Orts- und Landschaftsbildes durch die Höhe und die Gestaltung der Mobilfunkanlage in der Stellungnahme aufgeführt.
Das Landratsamt muss jetzt den Biessenhofener Beschluss prüfen
Das Landratsamt Ostallgäu wird die Begründung überprüfen und, sollten keine baurechtlichen Gründe gegen den Bauantrag sprechen, die Gemeinde erneut zu einer Stellungnahme auffordern, hieß es in der Ratssitzung. Bei einer wiederholten Ablehnung wird dann das gemeindliche Einvernehmen ersetzt.
Im Bereich des geplanten Sendemastes wird aber zugleich mit einem Bebauungsplan die Erweiterung des Gewerbegebietes Altdorf geplant. Ein entsprechender Aufstellungsbeschluss wurde vor geraumer Zeit vom Gemeinderat gefasst. In der Oktobersitzung wird das Gremium eine Veränderungssperre für das laufende Verfahren dieses Bebauungsplans beschließen. In der weiteren Planungsphase des Plans kann dann debattiert werden, ob und in welcher Form ein Mobilfunkmast ermöglicht werden kann.
Weiterer Tagesordnungspunkt war eine Zweckvereinbarung zwischen der Gemeinde und der Verwaltungsgemeinschaft Biessenhofen für die gemeinsame Nutzung eines Dienstfahrzeuges. Bisher werden Dienstfahrten von Mitarbeitern mit den privaten Fahrzeugen erledigt. Oft stehen diese aber nicht zur Verfügung, der Arbeitgeber kann die Nutzung nicht verlangen und die Entschädigungen nach dem Reisekostengesetz sind nicht kostendeckend. Darum soll ein gebrauchtes Elektroauto angeschafft werden, das aus einer Ladestation mit dem selbst erzeugten Strom aus der Photovoltaikanlage auf dem Dach des Verwaltungsgebäudes getankt werden soll. Die Regelungen für eine gemeinsame Nutzung wurden in einer Zweckvereinbarung festgehalten und vom Gemeinderat einstimmig beschlossen.
Abschließend informierte Bürgermeister Eurisch den Gemeinderat über mehrfach eingehende Beschwerden bezüglich der Pfeifsignale der Züge am Bahnübergang Lenzenbauerweg in Ebenhofen. Die Straße zwischen Ebenhofen und Immenhofen sei zwar nur für land- und forstwirtschaftlichen Verkehr freigegeben, jedoch ermittelte die Deutsche Bahn eine Nutzung des dortigen Bahnübergangs von über 150 vierrädrigen Fahrzeugen pro Tag. Ab einer Anzahl von 100 Fahrzeugen müssen die Züge zwischen 4.30 Uhr und 0.20 Uhr doppelte Warnpfiffe abgeben, was in Ebenhofen nun eingeführt wurde und zu Beschwerden führt. Eine kurzfristige Beseitigung des Pfeifens ist nur mit dem kompletten Sperren des Bahnübergangs für alle Verkehrsteilnehmer beispielsweise mit einer Leitplanke möglich. Eine langfristige Lösung wäre der Bau von Umlaufsperren ausschließlich für Fußgänger und Radfahrer mittels eines langwierigen Planfeststellungsverfahrens. Das Thema werde mit auf die Tagesordnung für die Oktobersitzung des Gremiums genommen.
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