Prächtig geschmückt steht er auf dem Dorfplatz, der Maibaum, aufgestellt in der Regel von örtlichen Vereinen. Doch wer haftet, wenn beim Aufstellen oder wenn danach etwas passiert und jemand zu Schaden kommt? Der Marktgemeinderat in Unterthingau hat dazu nun eine klare Regelung beschlossen.
Wer haftet?
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