In Deutschland leben knapp 5,7 Millionen pflegebedürftige Menschen, die Leistungen der Pflegeversicherung beziehen. Die größte Gruppe unter den Pflegebedürftigen machen laut dem Statistischen Bundesamt Destatis mit 40,4 Prozent Personen mit Pflegegrad 2 aus. Von ihnen werden laut der Pflegestatistik 2023 rund 94,3 Prozent zu Hause gepflegt. Das entspricht in etwa 2,17 Millionen pflegebedürftigen Menschen. Werden Betroffene zu Hause durch Angehörige gepflegt, haben sie dem Bundesgesundheitsministerium (BMG) zufolge Anspruch auf Pflegegeld. Wie hoch die Leistung bei Pflegegrad 2 seit der Erhöhung 2025 ist, lesen Sie hier.
Pflegegeld: Wer hat Anspruch auf die Leistung der Pflegekasse?
Für den Bezug von Pflegegeld muss dem BMG zufolge die Pflege zu Hause zum Beispiel durch pflegende Angehörige oder andere ehrenamtlich tätige Pflegepersonen sichergestellt sein. Zudem muss für den Anspruch auf Pflegegeld mindestens Pflegegrad 2 vorliegen. Dann wird die Leistung – in der Höhe nach dem Grad der Pflegebedürftigkeit gestaffelt – von der gesetzlichen oder privaten Pflegeversicherung ausgezahlt.
Der aktuellen Pflegestatistik zufolge werden etwa 3,1 Millionen Pflegebedürftige mit einem Pflegegrad von 2 bis 5 zu Hause allein durch Angehörige betreut. Sie haben also Anspruch auf Pflegegeld.
Wer nicht nur von Angehörigen, sondern auch von einem ambulanten Pflegedienst versorgt wird, bekommt nach Paragraf 38 SGB XI ein anteiliges Pflegegeld. Der Pflegestatistik zufolge werden 1,1 Millionen Pflegebedürftige von Angehörigen zusammen mit einem Pflegedienst oder nur von einem ambulanten Pflegedienst betreut. Sie haben also mindestens Anspruch auf Pflegesachleistungen, wenn nicht auf die sogenannte Kombinationsleistung – die Kombination aus Pflegesachleistung und Pflegegeld. Schöpfen Pflegebedürftige die ihnen zustehende Pflegesachleistung nur teilweise aus, erhalten sie daneben ein anteiliges Pflegegeld.
Pflegegeld bei Pflegegrad 2: Wie hoch ist es 2025?
Im Rahmen der Pflegereform 2023 wurde das Pflegegeld zum 1. Januar 2024 um fünf Prozent und zum 1. Januar 2025 um weitere 4,5 Prozent erhöht. Dem BMG zufolge ist es für Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2 erst von 316 Euro auf 332 Euro und dann auf 347 Euro gestiegen. Die Auszahlung erfolgt laut dem Pflegeportal pflege.de in der Regel am ersten Werktag des Monats. Das Geld ist dabei an keinen bestimmten Zweck gebunden und darf frei verwendet werden.
Etwa 55,2 Prozent der Pflegebedürftigen, die allein durch Angehörige gepflegt werden, haben der aktuellen Pflegestatistik zufolge einen Pflegegrad 2 und erhalten Pflegegeld in Höhe von 347 Euro, also etwa 1,7 Millionen Menschen.
Anteiliges Pflegegeld bei Pflegegrad 2: Wie hoch ist es mit der Kombinationsleistung?
Pflegebedürftige, die nicht nur durch Angehörige, sondern auch durch einen ambulanten Pflegedienst versorgt werden, können laut dem BMG die Kombinationsleistung in Anspruch nehmen. Dabei wird je nach Höhe der ausgeschöpften Pflegesachleistung - diese steigt 2025 übrigens auch - nur noch ein anteiliges Pflegegeld ausgezahlt.
Etwa 41,3 Prozent der Pflegebedürftigen, die durch Angehörige und einen Pflegedienst oder nur durch einen Pflegedienst gepflegt werden, haben laut der aktuellen Pflegestatistik einen Pflegegrad 2 und erhalten Pflegesachleistungen oder die Kombinationsleistung. Das sind knapp 455.000 Menschen.
Bei der Kombinationsleistung ergibt sich für Pflegegrad 2 ab 2025 in Zehn-Prozent-Schritten folgender Anspruch auf Pflegegeld:
Pflegeverteilung in Prozent (Angehörige : Pflegedienst) | Pflegegeld | Pflegesachleistung | Kombileistung |
---|---|---|---|
0 : 100 | 0 Euro | 796 Euro | 796 Euro |
10 : 90 | 34,70 Euro | 716,40 Euro | 751,10 Euro |
20 : 80 | 69,40 Euro | 636,80 Euro | 706,20 Euro |
30 : 70 | 104,10 Euro | 557,20 Euro | 661,30 Euro |
40 : 60 | 138,80 Euro | 477,60 Euro | 616,40 Euro |
50 : 50 | 173,50 Euro | 398 Euro | 571,50 Euro |
60 : 40 | 208,20 Euro | 318,40 Euro | 526,60 Euro |
70 : 30 | 242,90 Euro | 238,80 Euro | 481,70 Euro |
80 : 20 | 277,60 Euro | 159,20 Euro | 436,80 Euro |
90 : 10 | 312,30 Euro | 79,60 Euro | 391,90 Euro |
100 : 0 | 347 Euro | 0 Euro | 347 Euro |
Bis Ende 2024 hatten Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2 folgenden Anspruch auf Pflegegeld im Rahmen der Kombinationsleistung:
Pflegeverteilung in Prozent (Angehörige : Pflegedienst) | Pflegegeld | Pflegesachleistung | Kombileistung |
---|---|---|---|
0 : 100 | 0 Euro | 761 Euro | 761 Euro |
10 : 90 | 33,20 Euro | 684,90 Euro | 718,10 Euro |
20 : 80 | 66,40 Euro | 608,80 Euro | 675,20 Euro |
30 : 70 | 99,60 Euro | 532,70 Euro | 632,30 Euro |
40 : 60 | 132,80 Euro | 456,60 Euro | 589,40 Euro |
50 : 50 | 166 Euro | 380,50 Euro | 546,50 Euro |
60 : 40 | 199,20 Euro | 304,40 Euro | 503,60 Euro |
70 : 30 | 232,40 Euro | 228,30 Euro | 460,70 Euro |
80 : 20 | 265,60 Euro | 152,20 Euro | 417,80 Euro |
90 : 10 | 298,80 Euro | 76,10 Euro | 374,90 Euro |
100 : 0 | 332 Euro | 0 Euro | 332 Euro |
Übrigens: Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2 dürfen noch Auto fahren. Je nach Einschränkung kann es allerdings sein, dass es nicht mehr angeraten ist.