Immer mehr Menschen sind auf Pflege und Hilfe im Alltag angewiesen. Dem Statistischen Bundesamt Destatis zufolge leben in Deutschland aktuell rund 5,7 Millionen Pflegebedürftige mit einem Pflegegrad zwischen 1 bis 5. Mit 40,4 Prozent haben die meisten Pflegebedürftigen einen Pflegegrad 2. Außerdem werden viele Menschen, die auf Pflege angewiesen sind und einen Pflegegrad haben, zu Hause von Angehörigen gepflegt. Das kostet oft viel Kraft und auch Zeit. Wie viel Zeit aber eigentlich genau und ist das überhaupt noch ein Kriterium für die Pflegebedürftigkeit? Wir haben den Zeitaufwand für Pflegegrad 2 erklärt.
Wie viel Zeit kostet die Pflege bei Pflegegrad 2?
Zum Verständnis: Der Zeitaufwand für die Pflege war bis zur Pflegereform 2017 ein Kriterium für die Einstufung von Pflegebedürftigen in die drei Pflegestufen. Dem Bundesgesundheitsministerium (BMG) zufolge haben die heutigen Pflegegrade die Pflegestufen zum 1. Januar 2017 ersetzt. Zeitgleich wurde auch ein neues Begutachtungssystem eingeführt.
Zurück zur Frage nach dem Zeitaufwand bei Pflegegrad 2: Dem Pflegeportal pflege.de zufolge entspricht Pflegegrad 2 in etwa der früheren Pflegestufe 0 oder Pflegestufe 1. Dabei war Pflegestufe 0 kein offizieller Begriff und wurde nur „umgangssprachlich“ verwendet, um Menschen mit dauerhaft eingeschränkter Alltagskompetenz und erhöhtem Betreuungsbedarf unterstützen zu können, auch wenn sie die Voraussetzungen für Pflegestufe 1 nicht erfüllten. Dafür musste ein sogenanntes „Mindestmaß an Pflege“ erforderlich sein. Der Zeitaufwand betrug laut pflege.de mindestens 45 Minuten pro Tag. Für Pflegestufe 1 musste eine „erhebliche Pflegebedürftigkeit“ bestehen. Im Wochendurchschnitt mussten Betroffene täglich auf 90 Minuten fremde Hilfe angewiesen sein. In dieser Zeit hat die Pflegeperson Aufgaben der Grundpflege übernommen.
Also: Wie viel Zeit kostet die Pflege bei Pflegegrad 2? Würden sich die Voraussetzungen für die Einstufung in die damaligen Pflegestufen und die heutigen Pflegegrade nicht unterscheiden, könnte man meinen, dass der Pflegeaufwand für Personen mit Pflegegrad 2 bei 45 bis etwa 90 Minuten pro Tag liegt. Ganz so einfach ist es aber nicht.
Mit der Pflegereform 2017 haben nicht nur die fünf Pflegegrade die drei Pflegestufen abgelöst, es wurde laut dem BMG auch ein neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff eingeführt, nach dem sich auch das neue Begutachtungssystem des Medizinischen Dienstes richtet. Kurz erklärt bedeutet das, dass heute nicht mehr der Zeitaufwand für die Pflege, sondern die Selbstständigkeit der pflegebedürftigen Person im Vordergrund steht. Entscheidend für die Einstufung in einen Pflegegrad ist demnach, wie viel Unterstützung Pflegebedürftige im Alltag benötigen - und nicht wie viel Zeit diese in Anspruch nimmt.
Welche Voraussetzungen müssen für Pflegegrad 2 erfüllt sein?
Menschen mit Pflegegrad 2 sind der Definition des BMG zufolge erheblich in ihrer Selbstständigkeit beeinträchtigt. Bei der Begutachtung durch den Medizinischen Dienst - diese findet nach dem Antrag auf einen Pflegegrad statt - wird die Selbstständigkeit von Pflegebedürftigen laut pflege.de in sechs Modulen untersucht:
- Modul 1: Mobilität
- Modul 2: Geistige und kommunikative Fähigkeiten
- Modul 3: Verhaltensweisen und psychische Problemlagen
- Modul 4: Selbstversorgung
- Modul 5: Selbstständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen sowie deren Bewältigung
- Modul 6: Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte
Anhand dieser Module soll dem BMG nach die individuelle Pflegesituation von Betroffenen über einen Fragebogen bestimmt und der Pflegegrad berechnet werden. Insgesamt können bis zu 100 Punkte erreicht werden. Für Pflegegrad 2 müssen Pflegebedürftige 27 bis 47,5 Punkte erreichen.