Bayernweit gelten zum Schutz von Haus- und Nutzgeflügel nun wieder verstärkte Vorsichtsmaßnahmen gegen die Geflügelpest. Jedes Landratsamt muss eine entsprechende Allgemeinverfügung erlassen. Diese enthält neben verstärkten Biosicherheitsmaßnahmen beispielsweise auch ein Verbot von Ausstellungen und Märkten und das Verbot, Wildvögel zu füttern (ausgenommen davon sind Singvögel). Eine Stallpflicht gibt es aktuell noch nicht, wie der Landkreis Unterallgäu mitteilt.
Vogelgrippe in Bayern