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Vogelgrippe in Bayern: Umweltministerium verhängt strenge Maßnahmen

Kontakt zu Wildvögeln vermeiden

Vogelgrippe in Bayern: Umweltministerium verhängt strenge Maßnahmen

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    Die Maßnahmen sollen den Kontakt zu Wildvögeln reduzieren, sodass sich die Vogelgrippe nicht weiter verbreiten kann. In Bayern sind bereits Fälle der Geflügelpest bekannt.
    Die Maßnahmen sollen den Kontakt zu Wildvögeln reduzieren, sodass sich die Vogelgrippe nicht weiter verbreiten kann. In Bayern sind bereits Fälle der Geflügelpest bekannt. Foto: Stefan Sauer, dpa (Symbolbild)

    Mit strengen Regeln reagiert das Umweltministerium auf die Ausbreitung der Vogelgrippe in Bayern. Ab sofort gilt ein Verbot von Geflügel-Ausstellungen und -Märkten, ein Fütterungsverbot von Wildvögeln sowie eine Untersuchungspflicht bei Händlern, die Tiere im Rahmen des mobilen Handels abgeben. Wie das Ministerium am Montag in München mitteilte, soll auf diese Weise der Kontakt zwischen Wildvögeln und Haus- und Nutzgeflügel vermieden werden, so dass die Geflügelpest möglichst nicht in Geflügelhaltungen eingeschleppt werden kann.

    Drei Fälle von Vogelgrippe in Bayern bekannt: in Erding rund 50 Tiere gekeult

    Die drei Geflügelpest-Fälle bei Wildvögeln wurden in den Landkreisen Cham und Nürnberger Land festgestellt. Zudem registrierte das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) den Angaben nach kürzlich einen einzelnen Vogelgrippeausbruch in einem kleinen Hausgeflügelbestand mit rund 50 Hühnern im Landkreis Erding. Der Betrieb wurde gesperrt und der Tierbestand gekeult.

    Seit Oktober breitet sich die Vogelgrippe bundesweit aus, bislang sind mehr als 280 Fälle nachgewiesen worden. Für Menschen ist das Virus vom Typ H5N1 nach derzeitigen Erkenntnissen ungefährlich.

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