Wie kam der Aufseher einer Spielhalle in einer Unterallgäuer Gemeinde in den Besitz von 2311 kinderpornografischen Bildern von meist etwa achtjährigen Mädchen und Buben? Für welche Zwecke nutzte er sie – und warum? Diesen Fragen ging das Amtsgericht Memmingen bei der Hauptverhandlung zwar nicht auf den Grund. Genauer beleuchtet wurden aber die persönlichen Verhältnisse des 66-jährigen Rentners.
Amtsgericht Memmingen
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