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Gericht weist erste Zivilklagen von Corona-Erkrankten aus Ischgl ab

Ehemaliger Corona-Hotspot

Gericht weist erste Zivilklagen von Corona-Erkrankten aus Ischgl ab

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    Das Landgericht Wien hat die ersten Schadenersatzklagen von deutschen Corona-Erkrankten aus Ischgl gegen die Republik Österreich abgewiesen.
    Das Landgericht Wien hat die ersten Schadenersatzklagen von deutschen Corona-Erkrankten aus Ischgl gegen die Republik Österreich abgewiesen. Foto: Felix Hörhager, dpa (Symbolbild)

    Das Landgericht Wien hat die ersten Schadenersatzklagen von deutschen Corona-Erkrankten aus Ischgl gegen die Republik Österreich abgewiesen. Das Epidemiegesetz würde nur die allgemeine Volksgesundheit, nicht aber auch konkrete Personen schützen, urteilte das Zivilgericht. Der Republik sei in den "hier relevanten Zeiträumen weder ein schuldhaftes noch ein rechtswidriges Verhalten anzulasten", hieß es in dem am Mittwoch veröffentlichten Urteil weiter. Insgesamt sind aktuell etwa 50 Klagen anhängig.

    Der Verbraucherschutzverein (VSV), der die Interessen der Kläger in Wien vertritt, sprach in einer ersten Reaktion von einem Justizskandal. Die beiden Urteile würden vom VSV durch alle Instanzen angefochten werden, sagte Vereinsvorstand Peter Kolba.

    Verbraucherschutzverein: Meldungen des Europäischen Warnsystems ernstnehmen

    So gehe das Gericht davon aus, dass sich nicht mit erforderlicher Sicherheit feststellen lasse, dass am 1. März 2020 15 isländische Ischgl-Urlaubsrückkehrer in ihrer Heimat positiv getestet worden seien. Diese Meldungen seien über das Europäische Warnsystem der Gesundheitsbehörden (EWRS) gekommen, sagte Kolba. "In einer Pandemie muss man Meldungen des Europäischen Warnsystems ernstnehmen, sonst ist eine Eindämmung einer Pandemie unmöglich." Die infizierten Isländer galten als erster Hinweis des Corona-Ausbruchs in Ischgl.

    Erst vergangene Woche hatte die Staatsanwaltschaft Innsbruck die strafrechtlichen Ermittlungen zur Corona-Ausbreitung im österreichischen Skiort Ischgl im Frühjahr 2020 eingestellt. Es gebe keine Beweise dafür, dass jemand schuldhaft etwas getan oder unterlassen hätte, das zu einer Erhöhung der Ansteckungsgefahr geführt hätte, hieß es in der Begründung. Ischgl galt im März 2020 auch wegen seiner Après-Ski-Szene als ein Hotspot der Verbreitung des Virus.

    Lesen Sie auch: Welche Chancen haben die Betroffenen in den Ischgl-Prozessen?

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