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Skifahren in Österreich - Lifte öffnen - Quarantäne

Wintersport in Corona-Zeiten

Skilifte in Österreich sollen öffnen - Quarantänepflicht für Einreisende

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    Österreich öffnet mitten in der Corona-Pandemie die Skilifte und Seilbahnen. Wer sie ab 24. Dezember nutzen will, muss aber eine FFP2-Maske tragen.
    Österreich öffnet mitten in der Corona-Pandemie die Skilifte und Seilbahnen. Wer sie ab 24. Dezember nutzen will, muss aber eine FFP2-Maske tragen. Foto: Miroslav Chaloupka, dpa (Symbolfoto)

    Ab Samstag, 19. Dezember, gilt in Österreich eine Quarantänepflicht bei der Einreise. Ausgenommen davon sind Berufspendler, Durchreisende und Österreicher, die ihre Familien im Ausland besucht haben so wie der Güterverkerh. Zwar öffnen am 24. Dezember einige Skilifte in den Bundesländern Vorarlberg, Tirol und Salzburg, doch für die Allgäuer gibt es kein Ski-Happy-End. Wer aus dem Ausland nach Österreich will, muss in Quarantäne.

    Die Polizei in Tirol schreibt dazu: "Grundsätzlich müssen sich alle Personen, die ab Samstag vom Ausland nach Tirol einreisen, sofort in eine zehntägige selbstüberwachte Heimquarantäne begeben." Diese könne erst ab dem fünften Tag nach der Einreise durch einen negativen PCR- oder Antigen-Test vorzeitig beendet werden. Ausdrücklich weist die Tiroler Polizei darauf hin, dass "Freizeitaktivitäten wie Sport (z.B. Schitouren gehen etc.) oder Besorgungen in den Nachbarländern Österreichs" keinen Ausnahmegrund darstellen und mit einer verpflichtenden Heimquarantäne verbunden sind. Mehr Infos dazu auf der Homepage des Gesundheitsministeriums.

    Österreich ab 26. Dezember im dritten Lockdown

    Österreich geht ab dem 26. Dezember für mindestens drei Wochen erneut in den coronabedingten Lockdown, mit Ausgangsbeschränkungen, geschlossenem Handel und Schulen.

    Über die Öffnung von Skigebieten und Liften, die für den 24. Dezember angekündigt war, sollen Bundesländer und Bezirke eigenständig entscheiden. Die Bundesländer Tirol, Salzburg und Vorarlberg erklärten am Freitagabend, die Lifte wie geplant zu öffnen. Diese Regeln gelten in Österreich ab dem 26. Dezember.

    Ab dem 18. Januar sollen Schulen, Handel, Gastronomie, Tourismus wieder öffnen - unter der Bedingung der Vorlage eines negativen Antigen-Schnelltests, der nicht älter als eine Woche ist. Der Verzicht auf einen Test bedeute bis zum 24. Januar ganztägige Ausgangsbeschränkungen und das verpflichtende Tragen einer FFP-2-Maske etwa beim Einkaufen oder auf dem Weg zur Arbeit. Auch Schüler und Lehrer ohne negativen Test müssen eine FFP-2-Maske tragen.

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