Auch in Österreich grassiert das Coronavirus weiter und die Regierung unter Bundeskanzler Sebastian Kurz reagiert darauf mit teils drastrischen Einschränkungen des täglichen Lebens. Ein Überblick über die aktuellen Corona-Regeln in Österreich, Stand 16. Dezember 2020.
Ausgangsbeschränkung am Abend
In ganz Österreich gilt eine Ausgangsbeschränkung von 20 Uhr abends bis 6 Uhr morgens. Ausnahmen sind beispielsweise der Arbeitsweg, notwendige Einkäufe, Betreuung und Pflege anderer Menschen - und Sport.
Kontaktbeschränkungen am Tag
Tagsüber dürfen sich Menschen aus einem Haushalt maximal mit einem zweiten Haushalt treffen. Insgesamt dürfen es aber nur sechs Erwachsene und sechs Kinder sein.
Ausnahmen an Weihnachten
Ausnahmen gibt es über die Weihnachtsfeiertage. Da dürfen sich in Österreich bis zu zehn Personen aus beliebig vielen Haushalten treffen, müssen dabei allerdings einen Mund-Nasen-Schutz tragen. Der private Wohnbereich ist von der Maskenpflicht allerdings ausgenommen.
Welche Regeln an Silvester gelten, ist noch nicht klar, denn die aktuelle Corona-Verordnung tritt am 26. Dezember außer Kraft, wie der ORF berichtet.
Einzelhandel
Der Handel ist nach dem harten Lockdown in Österreich seit 7. Dezember wieder geöffnet, die Geschäfte dürfen bis 19 Uhr öffnen. Allerdings ist maximal ein Kunde je zehn Quadratzmetern erlaubt - mit Maske natürlich.
Hotels und Tourismus
Touristische Übernachtungen in Hotels, Ferienhäusern oder Ferienwohnungen in Österreich sind bis zum 6. Januar 2021 im ganzen Land verboten.
Skifahren, Seilbahnen und Gondeln
Ab 24. Dezember dürfen Seilbahnen, Gondeln und Lifte in Österreich -außer im Kleinwalsertal und in Jungholz - wieder laufen. In geschlossenen Räumen gilt dabei eine Kapazitätsbeschränkung von 50 Prozent, in der Warteschlange und im Einstiegsbereich gilt Maskenpflicht.
Quarantänepflicht für Einreisende nach Österreich ab 19. Dezember
Vom 19. Dezember 2020 bis 10. Januar 2021 besteht für Menschen, die nasch Österreich einreisen, eine zehntägige Quarantänepflicht. Diese kann frühestens nach fünf Tagen durch einen negativen PCR-Test beendet werden. Ausnahmen gibt es nur bei triftigen Gründen, etwa für Berufspendler.
Auf der anderen Seite hatte auch Bayern die Vorschriften verschärft, betont der ADAC: Wintersportler und andere Touristen, die auch nur kurz in ein von Deutschland als Risikogebiet ausgewiesenes Land wie Österreich reisen, müssen in Bayern ebenfalls verpflichtend in Quarantäne. Eine Ausnahmeregelung für Aufenthalte unter 24 Stunden gibt es auch hier nur bei Vorliegen triftiger Gründe, insbesondere Arbeit, Schule, Arztbesuche oder familiäre Angelegenheiten.
Nur Abholung oder Lieferung in der Gastronomie erlaubt
Gastro-Betriebe dürfen tagsüber Speisen zur Abholung anbieten, der Verkauf von offenen alkoholischen Getränken ist nicht erlaubt. Lieferservice ist rund um die Uhr möglich. Bars und Nachtlokale bleiben geschlossen.