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Corona-Regeln für Weihnachten und Silvester

Was Merkel und die Ministerpräsidenten beschlossen haben

Neue Corona-Regeln: So sollen wir Dezember, Weihnachten und Silvester verbringen

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    Corona-Regeln im Dezember aktuell: Die Ministerpräsidenten der Länder haben sich auf einheitliche Kontaktregeln für Weihnachten und Silvester geeinigt.
    Corona-Regeln im Dezember aktuell: Die Ministerpräsidenten der Länder haben sich auf einheitliche Kontaktregeln für Weihnachten und Silvester geeinigt. Foto: Friso Gentsch, dpa (Symbolfoto)

    Klar ist schon jetzt: Der November-Lockdown soll dem Länder-Papier zufolge bis zum 20. Dezember verlängert werden. Einige Regeln werden sogar noch verschärft. Zu den Feiertagen rund um Weihnachten und Silvester soll es aber Ausnahmen und Lockerungen geben - vor allem hinsichtlich der Zahl der erlaubten Kontakte.

    Die kommenden Corona-Regeln aktuell im Überblick (Update am Mittwoch, 25. November, 22.30 Uhr):

    • Kontakte: Während aktuell noch Treffen von zwei Haushalten mit bis zu zehn Menschen erlaubt sind, soll es hier eine weitere Verschärfung geben: Künftig sollen sich nur fünf Freunde, Verwandte oder Bekannte aus zwei Haushalten treffen dürfen - egal ob in der Öffentlichkeit oder privat. Wie es heißt, sollen Kinder bis 14 Jahre von der Zählung ausgenommen werden.
    • Weihnachten und Silvester: Für die Feiertage soll diese Beschränkung jedoch aufgehoben werden. Vom 23. Dezember bis 1. Januar sind Treffen von maximal zehn Menschen unabhängig von der Zahl der beteiligten Haushalte erlaubt. Kinder bis 14 Jahre sind ausgenommen. Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU) rief dazu auf, sich über Weihnachten nur im kleinen Kreis zu treffen und auf unnötige Reisen zu verzichten.
    • Ein komplettes Böllerverbot an Silvester soll es nicht geben. Lediglich auf belebten Straßen und Plätzen wird Feuerwerk und Böllern untersagt. Ansonsten gilt eine Empfehlung, dieses Jahr auf Böllern zu verzichten.
    • Selbstquarantäne vor den Feiertagen: Wo immer möglich sollen sich die Menschen vor und nach Weihnachten in eine mehrtägige häusliche Selbstquarantäne begeben, um die Menschen zu schützen, die sie während der Feiertage treffen wollen.
    • Früherer Start der Weihnachtsferien: Die Weihnachtsferien sollen in diesem Jahr fast überall in Deutschland gleichzeitig am 19. Dezember beginnen - bis auf Bremen und Thüringen. Die beiden Länder behalten sich laut Beschluss vom Mittwoch "eine länderindividuelle Regelung hinsichtlich des Ferienbeginns" vor. Mit der Maßnahme soll die Zahl der Kontakte direkt vor den Feiertagen und damit die Ansteckungsgefahr im Familienkreis verringert werden. Eltern in den Bundesländern, die ihre Ferien jetzt vorziehen, müssen sich nun allerdings um eine Betreuung für die zusätzlichen schulfreien Tage vor Heiligabend kümmern. Es ist aber eine Notbetreuung im Gespräch.
    • Schulen und Kitas bleiben grundsätzlich offen: Schulen und Kitas in Deutschland sollen in der Corona-Pandemie auch weiterhin grundsätzlich geöffnet bleiben. "Das Offenhalten von Kinderbetreuungseinrichtungen und Schulen hat höchste Bedeutung. Kinderbetreuungseinrichtungen (Kitas, Kinderkrippen, Kindergärten, Kindertagespflege, Horte etc.) und Schulen bleiben geöffnet", heißt es im gemeinsamen Beschlusspapier von Bund und Ländern. Mit Blick auf die Schulen wird betont, das Recht auf Bildung könne am besten durch Lernen und Lehren in Präsenz gewährleistet werden.
    • Maskenpflicht an Schulen wird bundesweit ausgeweitet. Vereinbart wurde eine Maskenpflicht im Unterricht ab der 7. Klasse, abhängig von den regionalen Corona-Zahlen. Als unscharfe Grenze werden hier "deutlich mehr" als 50 Neuinfektionen pro 100.00 Einwohner genannt. In Bayern gilt bereits eine Maskenpflicht im Unterricht ab der 5. Klasse und an Grundschulen. Keine flächendeckende Maskenpflicht im Unterricht gab es zuletzt nur noch in Sachsen-Anhalt, Thüringen und Mecklenburg-Vorpommern.
    • Maßnahmen an Schulen in Corona-Hotspots: Schulen in besonderen Infektionshotspots - mit einer Sieben-Tage-Inzidenz von über 200 Fällen pro 100.000 Einwohnern - müssen ab sofort "verpflichtende Gegenmaßnahmen ergreifen". Sie sollen ab der achten Jahrgangsstufe gelten, nicht aber zwingend für Abschlussklassen. Wie diese Maßnahmen aussehen, sagt die Formulierung nicht konkret. Nur: Die Schulen könnten unter anderem auf Hybrid- oder Wechselunterricht setzen.
    • Einheitliche Quarantäneregeln für Schüler: Für Schüler, die sich mit Corona angesteckt haben, und deren Mitschüler soll es einheitliche Regeln geben. Positiv getestete Schüler sollen gemeinsam mit ihren Mitschülern - in der Regel die Schulklasse - sofort in eine fünftägige Quarantäne geschickt werden. Die Tage am Wochenende zählen mit. Die betroffenen Schüler sollen dann nach fünf Tagen Quarantäne einen Schnelltest machen. Wer negativ ist, darf wieder in die Schule. Wer positiv ist, soll alle drei Tage erneut getestet werden, bis der Test negativ ausfällt. Lehrer sollen wegen "des zeitlich befristeten und anders strukturierten Kontakts" nicht in diese "Clusterisolation" einbezogen werden. Offen bleibt, ob es überhaupt genügend Schnelltests für ein solches Vorgehen gibt.
    • Maskenpflicht in der Öffentlichkeit wird erweitert: Sie gilt künftig auch vor Einzelhandelsgeschäften und auf Parkplätzen.
    • Arbeitgeber sollen prüfen, ob ihre Betriebe und Unternehmen entweder durch Betriebsferien oder großzügige Homeoffice-Lösung vom 23. Dezember bis 1. Januar geschlossen werden können.
    • Für Gastronomie, Hotels, Kultur, Freizeit oder den Sport gelten bis mindestens 20. Dezember die aktuell gültigen Verbote und Regeln wie bisher im November-Lockdown.
    • Die Novemberhilfe zur Unterstützung der Gastronomie soll als Dezemberhilfe verlängert werden. In die entsprechenden Förderprogramme sollen künftig auch Schausteller und Marktkaufleute einbezogen werden.
    • Für Einzelhandel: Nach dem Entwurf, der auf dem Papier der Länder aufbaut, heißt es, die Bevölkerung solle aufgerufen werden, die Weihnachtseinkäufe möglichst auch unter der Woche zu tätigen. Dabei sei sicherzustellen, dass sich in den Geschäften nicht mehr als ein Kunde pro 25 Quadratmeter Verkaufsfläche aufhält. Bisher darf sich nicht mehr als ein Kunde pro 10 Quadratmetern Verkaufsfläche aufhalten.
    • Kontrollen der Corona-Regeln sollen flächendeckend strenger werden. Vorgesehen sind demnach auch verdachtsunabhängige Kontrollen, insbesondere im grenznahen Bereich, um das Einhalten der Quarantäneverordnungen zu überprüfen.
    • Skifahren: Angesichts der Corona-Krise wollen Bund und Länder eine abgestimmte europäische Regelung erreichen, um Skitourismus bis zum 10. Januar zu unterbinden.
    • Schnelltests für Corona-Risikogruppen sollen ausgedehnt werden: Zum Schutz von Risikogruppen wie älteren und kranken Menschen soll der Einsatz von Corona-Schnelltests weiter ausgedehnt werden. Ab 1. Dezember sollen je Pflegebedürftigem 30 Schnelltests pro Monat möglich sein. Je nach Verfügbarkeit soll dieser Anspruch dann schrittweise erhöht werden. In Pflegeheimen sind bisher bis zu 20 Tests pro Monat und Bewohner möglich. Einrichtungen müssen dazu Test-Konzepte erstellen. Dann legt das Gesundheitsamt fest, wie viele Tests gekauft und auf Kassenkosten finanziert werden können. "Wichtig ist, dass auch Bewohner in Einrichtungen zu Weihnachten unter möglichst sicheren Bedingungen Familienbesuch erhalten können", heißt es in dem Beschluss von Bund und Ländern weiter. Bei Antigen-Schnelltests müssen Proben zum Auswerten nicht ins Labor gebracht werden. Sie gelten aber als nicht so genau wie sonst genutzte PCR-Tests. Vornehmen müssen sie medizinisch geschultes Personal. Laut Robert Koch-Institut (RKI) muss ein positives Ergebnis eines Schnelltests durch einen PCR-Test bestätigt werden.
    • Künftiger Impfstoff: Dafür sollen Vorbereitungen weiter vorangetrieben werden. So soll die Kassenärztliche Bundesvereinigung im Auftrag des Bundes "standardisierte Module" zur telefonischen und digitalen Terminvereinbarung für geplante Impfzentren in den Ländern und mobile Impfteams erarbeiten. Bei bestmöglichem Verlauf könne mit ersten Impfstoff-Lieferungen noch im Dezember gerechnet werden.

    Korrektur

    In einer früheren Version dieses Textes berichteten wir von einer neuen Fassung der Ländervorlage für die Beratungen. Das stimmt nicht. Es handelte sich um Vorschläge des Bundes für die Verhandlungen mit den Ländern - und nicht, wie von dpa fälschlich gemeldet, um eine aktualisierte Fassung des Länderentwurfs.

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