- Aktuelle Corona-Regeln in Bayern: Da die Zahl der Corona-Neuinfektionen bundesweit seit Wochen nicht deutlich zurück geht, prüfen die Behörden In regelmäßigen Abständen die Entwicklung der Pandemie. Damit ändern sich dann häufig auch die Corona-Regeln und Verbote im Freistaat.
- Bayern hat die Maßnahmen in der Corona-Krise verschärft: Seit Mittwoch, 9. Dezember, gilt der Katastrophenfall im Freistaat, außerdem sind noch strengere Regeln in Kraft getreten. Gültig ist derzeit die 10. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung.
- Deutschland geht ab 16. Dezember in den Lockdown - welche Corona-Regeln ab Mittwoch in Bayern gelten, gibt es hier im Überblick
Überblick: Diese Regeln gelten im Teil-Lockdown bis 15. Dezember:
Was gilt für Treffen und Gruppenbildung?
- Private Zusammenkünfte mit Freunden, Verwandten und Bekannten sind auf den eigenen und einen weiteren Haushalt und in jedem Fall auf fünf Personen zu beschränken, Kinder bis 14 ausgenommen. Vor den Beschlüssen beim Corona-Gipfel im November waren noch bis zu zehn Personen aus zwei Hausständen zulässig.
- Weiterhin gilt der Appell: Kontakte zu anderen Menschen außerhalb der Angehörigen des eigenen Hausstands sind auf ein absolut nötiges Minimum zu reduzieren. Auf private Feiern soll bis Weihnachten ganz verzichtet werden.
- Gruppen feiernder Menschen auf öffentlichen Plätzen, in Wohnungen sowie privaten Einrichtungen gelten als inakzeptabel.
Welche Ausgangsbeschränkungen und Ausgangssperren gibt es in Bayern?
- (neu) Seit 9. Dezember gibt es in Bayern eine Ausgangsbeschränkung. Die eigene Wohnung darf dann dann nur noch aus triftigen Gründen verlassen werden, also zur Arbeit, Schule, Kita und zu Arztbesuchen, aber auch zu Weihnachtseinkäufen und Sport sowie Bewegung im Freien. Ebenso zu Besuchen eines anderen Hausstands, zur Pflege und Begleitung Hilfsbedürftiger, zu Beerdigungen und Gottesdiensten. „Gehen Sie nur aus triftigem Grund raus“, appellierte Söder.
- (neu) In Hotspots mit einem Inzidenzwert über 200 gilt eine Ausgangssperre von 21 Uhr bis 5 Uhr. Menschen dürfen ihre Wohnungen dann nur noch aus einigen wenigen triftigen Gründen verlassen - aber etwa nicht mehr für Spaziergänge oder den Besuch eines anderen Hausstandes.
Was gilt für Schulen in Deutschland und in Bayern?
- Kinderbetreuung und Schulen sollen offen bleiben. Vereinbart wurde eine Maskenpflicht im Unterricht ab der 7. Klasse, abhängig von den regionalen Corona-Zahlen. Als unscharfe Grenze werden hier im Papier "deutlich mehr" als 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner genannt. Positiv getestete Schüler und ihre Mitschüler sollen sofort in eine fünftägige Quarantäne. Wer dann negativ getestet wird, darf die Quarantäne beenden.
- In bayerischen Schulen gilt auf dem gesamten Schulgelände eine Maskenpflicht für alle. In Bayern müssen im Gegensatz zu etlichen anderen Bundesländern Schüler aller Jahrgangsstufen - inklusive Grundschulkinder - auch im Unterricht einen Mund-Nasen-Schutz tragen. Auch in den Pausen ist die Gesichtsmaske Pflicht - auch draußen auf dem Pausenhof.
- (neu) Seit 9. Dezember wird in Bayern der Präsenzunterricht für ältere Schüler deutlich eingeschränkt:
- Ab Klassenstufe acht sollen die Klassen überall geteilt werden und in Wechselunterricht übergehen.
Welche Corona-Regeln gelten für Feste und Veranstaltungen in Bayern?
- Bundesweit sind Veranstaltungen verboten, die der Unterhaltung dienen - ausgenommen sind verfassungsrechtlich geschützte Bereiche (zum Beispiel Gottesdienste, Demonstrationen).
- In Bayern sind Veranstaltungen aller Art untersagt, so auch Messen, Kongresse, Tagungen und Vereinsversammlungen.
- Profisport-Veranstaltungen (Fußball, Eishockey, Basketball und mehr) dürfen nur ohne Zuschauer stattfinden.
Was gilt im Sport und bei Freizeit-Einrichtungen?
- Bayern hat am 13. November jeglichen Freizeitsport in der Halle untersagt. Individualsport im Freien, wie zum Beispiel Joggen, Golf oder auch Tennis ist noch erlaubt.
- Amateursport in den unteren Ligen findet derzeit nicht statt - egal ob im Freien oder in der Halle.
- Theater, Kinos, Freizeitparks, Schwimm- und Spaßbäder, Saunen, Thermen, Fitnessstudios, Yoga- oder Tanzschulen, Wellness-Einrichtungen, Museen, Zoos und ähnliche Einrichtungen bleiben auch im Dezember geschlossen.
Haben Lokale und Restaurants aktuell geöffnet?
- Restaurants und Lokale bleiben bis Anfang 2021 geschlossen.
- Essen-To-Go ist möglich: Die Lieferung und Abholung von Speisen für den Verzehr zu Hause ist weiterhin möglich.
- (neu) Im Kampf gegen die Corona-Pandemie verbietet Bayern außerdem seit 9. Dezember das Alkoholtrinken unter freiem Himmel: Der Der Konsum von Alkohol in Innenstädten und an anderen öffentlichen Orten ist untersagt - wobei die Kommunen die genauen Orte benennen müssen.
Handel und Dienstleistungen: Wo ist Einkaufen noch möglich?
- Einzelhandel und Großhandel sind unter gültigen Hygiene-Regeln geöffnet. Doch im Vergleich zu den Regeln im November gelten ab sofort strengere Auflagen.
- In Geschäften mit einer Verkaufsfläche von bis zu 800 Quadratmetern soll sich höchstens eine Person je 10 Quadratmeter Verkaufsfläche aufhalten.
- Die Maskenpflicht im Groß- und Einzelhandel wurde erweitert: Auch vor den Geschäften und auf den zugehörigen Parkplätzen müssen Kunden den Mund-Nasen-Schutz tragen.
- Geöffnet haben auch Friseure und öffentliche Bibliotheken.
- Dienstleistungsbetriebe im Bereich der Körperpflege wie Kosmetikstudios, Massagepraxen, Tattoo-Studios und ähnliche Betriebe sind geschlossen. Medizinisch notwendige Behandlungen (etwa Physio-, Ergo-, Logotherapie, Podologie/Fußpflege) bleiben weiter möglich.
Sind Ausflüge und Reisen noch gestattet?
- Im Inland wie Ausland gilt: Generell soll auf nicht notwendige private Reisen und Besuche - auch von Verwandten - verzichtet werden. Übernachtungsangebote im Inland gibt es im November nur noch für notwendige und ausdrücklich nicht touristische Zwecke.
- Auch auf überregionale touristische Tagesausflüge sollen die Bürgerinnen und Bürger derzeit verzichten. Dringende Familienbesuche in andere Landkreise sollen möglich sein. In Bayern gilbt - wie oben erklärt - ab 9.12. eine Ausugangsbeschränkung - das bedeutet, zum Rodeln darf man nicht mehr in die Berge fahren. Der Appell lautet deutlich: Die Bürger sollen zuhause bleiben.
- Bergbahnen haben seit 2. November den Betrieb eingestellt.
- Um den Reiseverkehr sicherer zu machen, soll in Zügen der Bahn die "Sitzplatzkapazität" deutlich erhöht werden, um mehr Abstand zwischen den Reisenden zu ermöglichen. Die Reservierbarkeit der Sitzplätze soll parallel dazu beschränkt werden. Die "Maskenkontrollen" sollen weiter verstärkt werden, so dass täglich mehr Fernzüge kontrolliert werden.
Was gilt an Weihnachten, Silvester und rund um die Weihnachtsferien?
- (neu) Feiertage: Ab dem 23. Dezember und höchstens bis zum 1. Januar sollen zehn Personen im Familien- und Freundeskreis zusammenkommen können, Kinder bis 14 Jahre nicht mitgezählt. In Bayern dürfen nur von 23. bis 26. Dezember zehn Personen aus verschiedenen Hausständen zusammen kommen. Danach gilt wieder die Regelung mit maximal fünf Personen aus zwei Haushalten (Kinder unter 14 ausgenommen).
- Betriebsferien: Arbeitgeber werden "dringend gebeten" zu prüfen, ob Betriebsstätten durch Betriebsferien oder großzügige Homeoffice-Lösungen vom 23. Dezember bis 1. Januar schließen können.
- Feuerwerk: Silvesterfeuerwerk auf belebten Plätzen und Straßen wird untersagt. Grundsätzlich wird "empfohlen", zum Jahreswechsel auf Feuerwerk zu verzichten.
Maskenpflicht und Bußgelder - was gilt in Bayern?
- In Bayern ist eine Maske im ÖPNV für alle Fahrgäste ab sechs Jahren verpflichtend.
- In geschlossenen Räumen, die öffentlich zugänglich sind, hat jeder eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Das gilt auch für belebte öffentliche Orte, beispielsweise Fußgängerzonen. Welche das genau sind, legen die lokalen Behörden fest.
- Nur aus gesundheitlichen Gründen und mit einem ärztlichen Attest sind Ausnahmen möglich.
- Der Bußgeld-Regelsatz wurde auf 250 Euro im einmaligen Fall und bis 500 Euro bei mehrmaligen Verstößen angehoben.
Wie sollen Risikogruppen besser geschützt werden?
- Der Schutz von Risikogruppen soll verbessert werden. Für Pflegebedürftige in Einrichtungen soll es ab dem 1. Dezember mindestens 30 Schnelltests pro Monat geben.
- (neu) Wer in Alten oder Pflegeheimen arbeitet, muss ab 9.12. zweimal die Woche zum Corona-Test. Besucher dürfen einmal am Tag erscheinen - aber nur dann, wenn sie getestet sind.
Geld vom Staat - geht die Novemberhilfe für vom Lockdown betroffene weiter?
Die Novemberhilfen für vom Teil-Lockdown betroffene Firmen und Einrichtungen sollen als Dezemberhilfen fortgeführt werden. Der Bund plant laut dpa-Infos Finanzhilfen im Umfang von voraussichtlich 17 Milliarden Euro.

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