- Die als "außerordentliche Wirtschaftshilfen" deklarierte Corona-Hilfe im November-Lockdown ist für alle, die von Schließungen betroffen sind.
- Die Überbrückungshilfen bekommen auch Solo-Selbstständige.
- Zwei Internetseiten sollten Betroffene schon jetzt kennen.
Fitnessstudios, Kosmetikstudios, Massagepraxen, Restaurants, Kneipen, Theater, Schwimm- und Spaßbäder. Vom neuerlichen Corona-Lockdown im November sind all diese Einrichtungen wieder hart getroffen.