- Die als "außerordentliche Wirtschaftshilfen" deklarierte Corona-Hilfe im November-Lockdown ist für alle, die von Schließungen betroffen sind.
- Die Überbrückungshilfen bekommen auch Solo-Selbstständige.
- Zwei Internetseiten sollten Betroffene schon jetzt kennen.
Fitnessstudios, Kosmetikstudios, Massagepraxen, Restaurants, Kneipen, Theater, Schwimm- und Spaßbäder. Vom neuerlichen Corona-Lockdown im November sind all diese Einrichtungen wieder hart getroffen.
Die Bundesregierung greift den Betreibern deshalb wie schon bei der ersten Corona-Welle im Frühjahr mit Corona-Nothilfe-Programmen unter die Arme. Die Novemberhilfe soll „unmittelbar, massiv, schnell und unbürokratisch“ ausbezahlt werden, sagte Bundesfinanzminister Olaf Scholz. Hier gibt es die wichtigsten Fragen und Antworten.
Wer bekommt die Corona-Hilfe in Bayern?
In dem Beschluss von Bund und Ländern ist die Rede von allen "Unternehmen, Betriebe, Selbstständigen, Vereine und Einrichtungen", die vom Lockdown im November betroffen sind. Ihnen will der Bund eine "außerordentliche Wirtschaftshilfe" gewähren. Heißt: Nicht nur Restaurant-Besitzer, über die nun besonders häufig gesprochen wird, dürfen das Corona-Hilfsprogramm in Anspruch nehmen, sondern alle, die unmittelbar durch den Shutdown betroffen sind. Finanzielle Entschädigung gibt es demnach auch für
- Solo-Selbstständige
- Sportvereine
- Hotels
- Kinos
- kulturelle Einrichtungen
- Betreiber von Fitnessstudios uvm.
Voraussetzung für die staatliche Hilfe ist, dass entsprechende Einbußen nachgewiesen werden.
Corona-Hilfe beantragen: Wo gibt es den Novemberhilfe-Antrag?
Erste Anlaufstelle für alle, die Corona-Hilfsgeld beantragen wollen, wird die Internetseite ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de sein. Die Bundesregierung will in den kommenden Tagen nähere Informationen dazu bekanntgeben. Was schon bekannt ist:
- Auf der Internet-Seite der Überbrückungshilfe wird es einen vereinfachten Antrag geben, den Antragssteller ausfüllen müssen.
- Da die Umsetzung einige Zeit in Anspruch nehmen wird, soll es die Möglichkeit von Abschlagszahlungen als schnelle Hilfsleistungen geben.
Wie viel Geld gibt es als Entschädigung?
Insgesamt sollen die neuen Corona-Finanzhilfen bis zu 10 Milliarden Euro umfassen. Wie hoch die Corona-Hilfe vom Bund im Einzelfall ist, hängt unter anderem von der Größe des Betriebes ab.
- Unternehmen mit bis zu 50 Beschäftigten erhalten eine einmalige Kostenpauschale in Höhe von bis zu 75 Prozent ihres Umsatzes von November 2019.
- Die genaue Höhe errechnet sich aus dem durchschnittlichen wöchentlichen Umsatz des Vorjahresmonats. Gezahlt wird sie für jede angeordnete Lockdown-Woche.
- Bei jungen Unternehmen, die nach November 2019 gegründet wurden, gelten die Umsätze von Oktober 2020 als Maßstab.
- Größere Unternehmen ab 50 Beschäftigten können bis zu 70 Prozent des Umsatzes des Vorjahres-Monats beantragen.
Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier sagte, die Vorjahres-Umsätze eines Unternehmens seien "in der Regel versteuert und dokumentiert". Bereits geflossene Hilfen und andere staatliche Leistungen (etwa Sozialbeiträge für Kurzarbeiter) würden davon abgezogen. Selbstständige oder Betriebe mit stark schwankenden Umsätzen könnten einen Durchschnitt ihrer Monatseinnahmen angeben.

Corona-Hilfen zurückzahlen: Muss ich das Geld dem Staat nächstes Jahr zurückzahlen?
Nein. Bei der "außerordentlichen Wirtschaftshilfe" des Bundes handelt es sich um eine nicht-rückzahlbare Förderung, die einmalig ausbezahlt wird. Es ist kein Kredit, der erstattet werden muss.
Welche Corona-Hilfen für Unternehmen gibt es noch?
Ein KfW-Schnellkredit soll besonders kleinen Unternehmen und Geschäften die dringend nötige Liquidität in der Corona-Krise sichern.
- Ihn können künftig auch Unternehmen mit bis zu 10 Beschäftigten nutzen.
- Unternehmen in "geordneten wirtschaftlichen Verhältnissen" können bei ihrer Hausbank zügig einen Kredit in Höhe von bis zu 300.000 Euro erhalten. Der Bund übernimmt vollständig das Risiko.
- Den Antrag und weitere Infos zum Schnellkredit gibt es online unter corona.kfw.de.
- Die Schnellkredite haben eine Laufzeit von bis zu zehn Jahren, der Zinssatz beträgt 3,0 Prozent.
Gibt es auch Unterstützung für Bereiche, die nicht schließen müssen?
Voraussichtlich ja. Wirtschaftsminister Altmaier und Finanzminister Olaf Scholz kündigten bereits Unterstützung für Betriebe an, die massiv vom Lockdown betroffen sind, auch wenn sie nicht selbst schließen müssen. Als Beispiele gelten Lieferanten von Restaurants oder Reinigungsfirmen, die für ein Hotel arbeiten.
Ob es für sie Hilfe gibt, soll sich nach den Umsatz-Einbußen richten. Altmaier sagte, dass dafür aber der Nachweis eines Umsatz-Ausfalls in Höhe von "90 bis 100 Prozent" vonnöten sei. Genaue Kriterien sollen in den kommenden Tagen definiert werden.