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Ferien: Ferien verlängern: So viel Strafe müssen Eltern zahlen

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Ferien verlängern: So viel Strafe müssen Eltern zahlen

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    Wenn Kinder der Schule fernbleiben, weil Eltern früher in den Urlaub starten möchten, drohen Strafen.
    Wenn Kinder der Schule fernbleiben, weil Eltern früher in den Urlaub starten möchten, drohen Strafen. Foto: Christian Charisius, dpa (Symbolbild)

    Es kann verlockend sein: Der Urlaub wird ein paar Hundert Euro günstiger, wenn der Flug bereits ein paar Tage vor Ferienbeginn geht. Doch dürfen Eltern das überhaupt und können sie dafür bestraft werden? Wir haben die Informationen im Artikel zusammengefasst.

    Kann man ein Kind wegen Urlaub aus der Schule nehmen?

    Eltern können ihre Kinder nicht eigenmächtig früher aus der Schule nehmen oder erst später wieder zur Schule lassen, denn in Deutschland herrscht Schulpflicht. Es gilt also für Schülerinnen und Schüler stets eine Anwesenheitspflicht, wenn gerade keine Ferien sind oder das Kind krank ist.

    Das gilt auch für besondere Anlässe, wie Hochzeiten, runde Geburtstage oder Beerdigungen. Laut Advocard gibt es hierzulande keinen Rechtsanspruch auf eine Schulbefreiung wegen eines außergewöhnlichen Anlasses. Allerdings kann in diesen Fällen bei der Schule nachgefragt werden, ob das Kind für diesen Tag von der Schule fern bleiben darf. Wichtig ist, dass dafür ein Antrag gestellt wird.

    Übrigens: Wer im März und an Ostern günstig in den Urlaub fliegen möchte, sollte diese Flugziele auswählen. Mit ein paar Tipps lässt sich so auch mit wenig Geld ein schöner Urlaub machen.

    Muss ein Antrag gestellt werden, wenn Kind vom Unterricht freigestellt werden soll?

    Ja, es sollte immer das Gespräch mit dem Klassenleiter oder der Schulleitung gesucht werden, wenn das Kind vom Unterricht aus einem bestimmten Grund fernbleiben soll.

    Am besten stellen Eltern einen Antrag. In manchen Schulen stellt das Sekretariat einen Vordruck zur Verfügung. Wenn nicht, dann kann dieser auch schriftlich gestellt werden. Darin enthalten sollte sein: der Name des Kindes, der geplante Zeitraum, in dem das Kind dem Unterricht fern bleibt und die Begründung.

    Je kürzer der Zeitraum, in dem das Kind fehlt, desto erfolgreicher ist der Antrag laut Advocard. Wenn das Kind ein bis drei Tage fehlt, entscheidet in vielen Fällen die Klassenleitung über den Antrag. Soll das Kind länger wegbleiben, entscheidet die Schulleitung.

    Welche Strafen drohen, wenn die Ferien eigenmächtig verlängert werden?

    Wenn Kinder unerlaubt dem Unterricht fern bleiben, können unterschiedliche Strafen drohen. Es kann zunächst zu einer Verwarnung kommen, die die Schulleitung ausspricht oder zu einem Zeugniseintrag.

    Außerdem kann es zu Bußgeldern kommen, denn Eltern begehen eine Ordnungswidrigkeit, wenn sie Kinder einfach aus der Schule herausnehmen, ohne dass dies vorher abgesprochen war. Die Höhe der Strafe ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich.

    In manchen Bundesländern können in schweren Fällen Freiheitsstrafen von bis zu sechs Monaten verhängt werden. Das kann zum Beispiel der Fall sein, wenn Eltern nicht einsichtig sind und Kinder dauerhaft aus der Schule herausnehmen.

    Nach Angaben von bußgeldkatalog.org sind folgende Strafen je nach Bundesland fällig:

    BundeslandBußgeld
    Baden-Württembergbis 1.000 €
    Bayernbis 1.000 €
    Berlinbis 2.500 €
    Brandenburgbis 2.500 €
    Bremenbis 500 € (für Schüler)bis 1.000 € (für Eltern)
    Hamburgbis 1.000 €
    Hessenbis 1.000 €
    Mecklenburg-Vorpommernbis 2.500 €
    Niedersachsenbis 1.000 €
    Nordrhein-Westfalenbis 1.000 €
    Rheinland-Pfalzbis 1.500 €
    Saarlandbis 1.000 €
    Sachsenbis 1.250 €
    Sachsen-Anhaltbis 1.000 €
    Schleswig-Holsteinbis 1.000 €
    Thüringenbis 1.500 €

    Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern und das Saarland verhängen zudem bei wiederholter Pflichtverletzung eine Geldstrafe bis 180 Tagessätze oder eine Freiheitsstrafe bis zu 6 Monaten.

    Allerdings kann es auch problematisch werden, wenn das Kind nach den Ferien nicht wieder rechtzeitig in der Schule ist. Das Amtsgericht Augsburg entschied 2015, dass eine Mutter 500 Euro Bußgeld zahlen muss, weil diese mit dem Kind wegen einer Beantragung der italienischen Staatsbürgerschaft in den Ferien nach Italien geflogen ist und dann wegen Verzögerungen nicht rechtzeitig wieder zurückkam. Zudem war das Kind unentschuldigt. Die Mutter hätte diese Formalitäten auch von Deutschland aus klären können.

    Können schulpflichtige Kinder am Flughafen kontrolliert werden?

    In den Tagen vor den Ferien und danach kontrolliert die Polizei immer wieder an deutschen Flughäfen, ob sich dort bereits Eltern mit ihren schulpflichtigen Kindern aufhalten.

    Übrigens: Wer dieses Jahr verreist, sollte sich auf die neuen Reiseänderungen einstellen. Für Entspannung können die neuen Zeitfenster an den Sicherheitskontrollen mancher Flughäfen sorgen.

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