Schulpflicht

Ferien verlängert: Bis zu 1000 Euro Bußgeld für Schulschwänzer - Fälle am Allgäu-Airport

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Mit den schulpflichtigen Kindern in den Urlaub: Dafür sollte die Ferienzeit eingehalten werden, sonst kann es teuer werden.

Bild: Lukas Schulze, dpa

Mit den schulpflichtigen Kindern in den Urlaub: Dafür sollte die Ferienzeit eingehalten werden, sonst kann es teuer werden.

Bild: Lukas Schulze, dpa

Verlängern Eltern eigenmächtig die Ferien ihrer schulpflichtigen Kinder, wie jetzt in einigen Fällen am Allgäu-Airport geschehen, kann das teuer werden.
12.01.2022 | Stand: 15:46 Uhr

Auf eigene Faust die Ferien der Kinder zu verlängern, kann teuer werden: In Bayern können dafür bis zu 1000 Euro Bußgeld fällig werden, die von den Eltern bezahlt werden müssen. Solche Verstöße gegen die Schulpflicht sind jetzt am Allgäu-Airport in Memmingerberg aufgeflogen: Am Dienstag fielen der Grenzpolizei am Flughafen Memmingen zwei Kinder auf, die gerade mit ihren Familien gelandet waren. Am Montag waren es gleich vier Kinder. Das Problem: Am Montag war bereits der erste Schultag, die Kinder hätten also schon im Klassenraum sitzen müssen. Und weil die Eltern keine Bestätigung für eine Befreiung vom Unterricht vorzeigen konnten, meldet die Polizei die Fälle nun an die zuständigen Kreisverwaltungsbehörden.

Vor den Weihnachtsferien ein ähnlicher Fall: Am 21. Dezember fielen der Grenzpolizei während der Ausreisekontrolle zwei Kinder auf, die mit ihren Eltern in den Urlaub fliegen wollten. Dabei wäre der letzte Unterrichtstag vor den Weihnachtsferien der 23. Dezember gewesen. Auch in diesem Fall meldeten die Beamten die Verstöße an die Schulämter. Dort wird dann entschieden, ob die Eltern ein Bußgeld zahlen müssen und wie hoch es sein wird. Bis zu 1000 Euro können in Bayern fällig sein, wenn gegen die Schulpflicht verstoßen wird. Zuvor gebe es ein Anhörungsverfahren, sagt Eva Büchele, Pressesprecherin vom Landkreis Unterallgäu. Das heißt, die Eltern können sich zu dem Vorwurf äußern. Gab es triftige Gründe dafür, das Kind früher in die Ferien starten zu lassen? Oder war vor dem offiziellen Start der Ferien nur der Flieger ins Urlaubsland günstiger?

Doch auch, wer einen aus seiner Sicht triftigen Grund hat, sein Kind für einige Tage aus der Schule zu nehmen, darf dies nicht ohne Abstimmung mit der Schule machen. Dort muss eine Unterrichtsbefreiung beantragt werden. Die Schulleitung schaue sich jeden Fall genau an, um individuell entscheiden zu können, sagt Bertram Hörtensteiner, Leiter der Staatlichen Schulämter im Landkreis Unterallgäu und der Stadt Memmingen.

Selbst Todesfälle in der Familie seien kein Garant dafür, dass das Kind eine Unterrichtsbefreiung erhalte. Sei beispielsweise die Uroma gestorben, mit der das Kind aber nichts zu tun hatte, könne es sein, dass die Schule den Antrag ablehne. Dann müsse es in der Zeit, in der die Eltern verreisen, zum Beispiel bei Verwandten unterkommen. Aber pauschalisieren lasse sich eine Antwort auf die Frage, wann es eine Ausnahmegenehmigung für eine Unterrichtsbefreiung gebe, nicht, sagt Hörtensteiner.

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