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Freispruch im Prozess um Waffenverkauf an Lübcke-Mörder

Gericht

Freispruch im Prozess um Waffenverkauf an Lübcke-Mörder

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    Im Prozess um den Waffenverkauf an den Mörder von Walter Lübcke wurde der Angeklagte freigesprochen.
    Im Prozess um den Waffenverkauf an den Mörder von Walter Lübcke wurde der Angeklagte freigesprochen. Foto: Friso Gentsch, dpa

    Das Landgericht Paderborn sah es in seinem Urteil am Mittwoch nicht als erwiesen an, dass er dem Rechtsextremisten und Lübkes späteren Mörder Stephan Ernst die Tatwaffe verkauft hatte. Sowohl die Generalstaatsanwaltschaft als auch die Verteidigung hatten am Mittwoch im Hauptanklagepunkt auf Freispruch plädiert.

    Prozess um Waffenverkauf für den Mord an Walter Lübcke

    Vielmehr stammten alle Hinweise, dass Ernst die Tatwaffe samt Munition 2019 von dem Angeklagten illegal erwoben haben soll, von Ernst selbst, begründeten die Richter. Er sei als Zeuge nicht glaubwürdig. Wegen des noch nicht rechtskräftigen Urteils gegen ihn hatte Ernst auf sein Zeugnisverweigerungsrecht verwiesen und war erst gar nicht für eine Aussage nach Paderborn geladen worden.

    Die Generalstaatsanwaltschaft war in ihrer Anklage davon ausgegangen, der Mann aus Borgentreich in Ostwestfalen habe durch den Waffenverkauf fahrlässig den Tod Lübkes verursacht. Der Angeklagte hatte den Waffenverkauf im Prozess bestritten und lediglich eingeräumt, mit Ernst Geschäfte gemacht sowie unerlaubt Schusswaffenmunition besessen zu haben. Wegen eines Verstoßes gegen das Waffengesetz wurde er daher zu einer Geldstrafe von 1350 Euro verurteilt.

    Walter Lübcke im Juni 2019 auf seiner Terrasse erschossen

    Walter Lübcke war im Juni 2019 auf der Terrasse seines Hauses mit einem Kopfschuss aus nächster Nähe erschossen worden. Die Tat gilt als erster rechtsextremistischer Mord an einem Politiker in der Bundesrepublik. Lübcke hatte sich für die Aufnahme von Flüchtlingen ausgesprochen.

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