Das Autofahren im Schnee und Eis ist für viele Fahrzeughalter eine nervliche Belastungsprobe - und kann darüber hinaus sogar richtig teuer werden. Wer nicht aufpasst und sich nicht an die Extra-Regeln im Winter hält, muss mit einem Bußgeld rechnen. Und das fällt, je nach Vergehen, nicht gerade billig aus.
Diese Bußgelder drohen Autofahrern speziell im Winter
Ein kostenpflichtiger Fehltritt, den vermutlich die meisten im Winter einmal begangen haben, ist zum Beispiel den Motor warmlaufen zu lassen. Das kann Autofahrern 80 Euro kosten, hat aber keine Punktefolge, informiert Herbert Engelmohr. Laut dem Verkehrsjuristen und Pressesprecher des Automobilclubs von Deutschland (AvD) könnte das Warmlaufenlassen als vermeidbare Abgasbelästigungen bei der Benutzung des Fahrzeuges angesehen werden. Weswegen Pkw-Haltern eine kostenpflichtige Strafe droht. Nicht die einzige:
Wer sein Autodach nicht vom Schnee befreit, muss mit einem Bußgeld von 25 Euro rechnen. Die Fahrt mit einem zugeschneiten Kennzeichen kann fünf Euro teuer werden. Und eine nicht ausreichend freigekratzte Fensterscheibe kann Autofahrern zehn Euro kosten. Doch ab wann gilt "ausreichend"?
Motor warmlaufen lassen, Fensterscheibe freikratzen: Wo Autofahrer zahlen müssen
Engelmohr sagt: "Umgekehrt: Jeder Fahrer muss jederzeit bei der Benutzung des Fahrzeuges sicherstellen, dass seine Sicht nicht beeinträchtigt ist." Die uneingeschränkte Sicht auf das gesamte Geschehen vor dem Fahrzeug sei nur dann gegeben, wenn keine Beeinträchtigung vorliege. "Das lässt sich dahingehend interpretieren, dass die gesamte Höhe und Breite der Frontscheibe frei sein muss. Mindestens aber im Bereich, der von den Scheibenwischern erreicht wird", erklärt der Verkehrsjurist.
Ein Guckloch allein freizukratzen reicht demnach nicht. Doch wortwörtlich richtig teuer zu stehen kommen Autofahrern zwei andere Vergehen.

Keine Winterreifen kann im Winter sehr teuer werden
Wer ohne die angemessene Bereifung und mit nicht angepasster Geschwindigkeit unterwegs ist, muss bei Schnee einiges zahlen. So droht laut AvD-Pressesprecher Engelmohr ein Bußgeld von 60 Euro, wenn bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte ohne Winterreifen gefahren wird. Diese sind mit einem Alpine-Symbol, einem Bergpiktogramm mit Schneeflocke, gekennzeichnet.
Wer auf sie verzichtet und dadurch den Verkehr behindert, muss laut Engelmohr 80 Euro Bußgeld zahlen. Werden andere gefährdet, steigt die Geldstrafe auf 100 Euro. Kommt es zu einem Unfall wird es noch teurer: "Da steigt der Betrag auf 120 Euro", sagt der Rechtsanwalt. Hinzu kommt, dass Autofahrer für jeden der aufgeführten Vergehen einen Punkt im Register kassieren.
Tempo im Winter nicht angepasst: Diese Bußgelder sind möglich
"Beträgt die Sichtweite durch Nebel, Schneefall oder Regen weniger als 50 Meter, darf nicht schneller als 50 km/h gefahren werden, wenn nicht eine geringere Geschwindigkeit geboten ist", zitiert Engelmohr die Straßenverkehrsordnung. Wird bei schlechten Sicht- und Wetterverhältnisse mit nicht angepasster Geschwindigkeit gefahren, müssen Fahrzeughalter deswegen ebenfalls mit einem Bußgeld rechnen. Los geht es bei 100 Euro; bei einer Gefährdung steigt das Bußgeld bereits auf 120 Euro. Laut Engelmohr kostet ein Unfall 145 Euro.
Auch bei nicht angepassten Geschwindigkeiten im Winter kommt zu den Bußgeldern der Eintrag eines Punktes hinzu. (Lesen Sie auch: Winter sorgt für Chaos auf den Straßen: Polizei spricht von "Unfällen im Sekundentakt")

Die richtige Beleuchtung im Winter schützt vor Geldstrafen
"Fährt man am Tage innerhalb einer geschlossenen Ortschaft ohne Abblendlicht, obwohl die Sicht durch Nebel, Schneefall oder Regen erheblich behindert war, kostet das 25 Euro", sagt Engelmohr. Kommt es daraufhin sogar zum Unfall, sind 35 Euro festgeschrieben. Die Bußgeldandrohung für dieses Verhalten außerhalb geschlossener Ortschaften und bei gleicher Witterungslage ist laut dem Rechtsanwalt deutlich höher: "60 Euro für das bloße Nichteinschalten des Abblendlichts, bei Gefährdung 75 Euro und bei Unfall 90 Euro", zählt der Experte vom AvD auf. Jeweils einen Punkt bekommt man zusätzlich im Register eingetragen.
Die Nebelschlussleuchte darf laut Engelmohr im Übrigen nur eingeschaltet werden, wenn eine Sichtbehinderung durch Nebel mit einer Sichtweite von weniger als 50 Metern gegeben ist: "Verstößt man dagegen, wird das mit 20 Euro geahndet", sagt er. Bei Gefährdung müssen Autofahrer mit einer Geldbuße von 25 Euro rechnen. Kommt es wegen der eingeschalteten Leuchte zum Unfall, sind sogar 35 Euro möglich. (Lesen Sie auch: Rodeln im Allgäu: Welche Regeln gelten auf der Piste?)
Auf einen Blick: So viel kosten Verstöße im Winter
- Auto warm laufen lassen: 80 Euro
- Autodach nicht vom Schnee befreit: 25 Euro
- Kennzeichen nicht vom Schnee befreit: 5 Euro
- Autoscheibe nicht ausreichend freigekratzt: 10 Euro
- Ohne Winterreifen fahren: 60 Euro. Mit Verkehrsbehinderung: 80 Euro. Mit Gefährdung: 100 Euro. Mit Unfall: 120 Euro. Je ein Punkt im Register.
- Geschwindigkeit bei schlechten Sicht- und Wetterbedingungen nicht angepasst: 100 Euro. Mit Gefährdung: 120 Euro. Mit Unfall: 145 Euro. Je ein Punkt im Register.
- Fahrt innerorts ohne Abblendlicht bei schlechten Sicht- und Wetterbedingungen: 25 Euro. Mit Unfall: 35 Euro.
- Fahrt außerorts ohne Abblendlicht bei schlechten Sicht - und Wetterbedingungen: 60 Euro. Mit Gefährdung: 75 Euro. Mit Unfall: 90 Euro. Je ein Punkt im Register.
- Nebelschlussleuchte falsch eingesetzt: 20 Euro. Mit Gefährdung: 25 Euro. Mit Unfall: 35 Euro.