Das kann ein teures Urlaubsende werden: Wer sich der bundesweiten Corona-Einreiseverordnung widersetzt und zum Beispiel ohne gültigen Test aus einem Risiko- oder Virusvariantengebiet nach Bayern einreist, muss mit einem satten Bußgeld rechnen. Über 2000 Euro Strafe sind für Urlauber je nach Regelverstoß möglich. Wer sich in einem Hochrisiko- oder Virusvariantengebiet aufgehalten hat und nach Bayern einreist, ohne sich zuvor dafür angemeldet zu haben und bei der Schleierfahndung erwischt wird, muss ein Bußgeld mit dem Regelsatz in Höhe von 1000 Euro zahlen.
2000 Euro Strafe möglich, wenn Quarantänepflicht missachtet wird
Das heißt: Das Bußgeld kann je nach Ermessen der zuständigen Landkreise oder Kommunen höher oder niedriger ausfallen. Bei Urlaubern, die ihrer Quarantänepflicht nicht nachkommen, liegt der Regelsatz bei 2000 Euro. Verstöße gegen das Besuchsverbot liegen bei etwa 600 Euro.
Bei Reiserückkehrenden, die bei einer Polizeikontrolle weder einen Impf- oder Genesenen-Nachweis noch einen gültigen Corona-Test vorweisen können, richtet sich die Höhe des Bußgelds danach, wo sie sich zuvor aufgehalten haben: Beim Virusvariantengebiet werden 1000 Euro fällig, 500 Euro beim Hochrisikogebiet und bei sogenannten einfachen Risikogebieten 250 Euro. Das Auswärtige Amt und das Robert-Koch-Institut informieren auf ihren Internetseiten über den Status der jeweiligen Urlaubsländer. Man kann seine Einreise anmelden unter www.einreiseanmeldung.de.
Gesundheitsminister Holetschek (CSU): Bußgelder sind "deutliches Signal"
Der bayerische Gesundheitsminister Klaus Holetschek (CSU) sagt zum Bußgeldkatalog: „Für alle, die die Regeln missachten, sind die Bußgelder ein deutliches Signal, dass wir es mit den Maßnahmen zum Schutze der Bevölkerung sehr ernst meinen.“ Holetschek warnt davor, dass Urlaubsrückkehrende erneut zu Treibern der Pandemie werden könnten. (Lesen Sie auch: Einreise nach Tirol - hier drohen Bußgelder für Pendler)
Wie laufen die Bußgeldbescheide konkret ab? Dazu sagt ein Ministeriumssprecher: „Wenn vier strafmündige Personen einreisen und keiner der Einreisenden einen Test- oder Impfnachweis hat, dann wird gegen jeden der Einreisenden ein eigenes Bußgeldverfahren eingeleitet und gegebenenfalls ein eigenes Bußgeld verhängt.“ Zum Ermessensspielraum heißt es, die Bußgelder können im Einzelfall im Rahmen gesetzlicher Grenzen erhöht oder ermäßigt werden. So könnte in die Beurteilung miteinfließen, wie hoch das Risiko gewesen sein könnte, andere Personen zu infizieren. Bei Fahrlässigkeit, also unabsichtlichem Verstoß, soll laut dem Ministerium das Bußgeld halbiert werden. Minderjährige und sozial Schwache soll es weniger hart treffen.
Noch keine Fälle bekannt, Ermittlungen und Anhörungen brauchen Zeit
Zuständig für die Bußgeldverfahren sind sowohl die Verwaltungsbehörden der Landkreise oder Städte, in denen die Einreisenden ihren Wohnsitz haben, als auch Behörden der Orte, in denen die Einreise stattgefunden hat. In den bayerischen Landkreisen und Städten ist das Thema nach einer stichprobenartigen Umfrage noch nicht präsent. Aus dem Ingolstädter Gesundheitsamt etwa heißt es, die „Anwendungsexpertise des Bußgeldkatalogs ist überschaubar“. Aus Kempten sagt ein Stadt-Sprecher, es seien noch keine Bußgeldbescheide ausgestellt worden, auch weil Ermittlungen und Anhörungen dauern.
Die Corona-Einreiseregeln im Überblick:
Eine digitale Anmeldung vor der Einreise ist in allen drei Fällen nötig.
- Einfache Risikogebiete: Dazu zählen Länder mit einer Inzidenz von über 50. Einreisende sind verpflichtet, sich spätestens 48 Stunden nach der Einreise testen zu lassen. Genesenen- oder Impfnachweise sind negativen Tests gleichgesetzt.
- Hochinzidenzgebiete: Hier können mehrere Faktoren wie die Anzahl verfügbarer Tests eine Rolle spielen, aber auch Inzidenzwerte von über 200. Bereits bei der Einreise, also spätestens beim Grenzübertritt, ist ein gültiges negatives Testergebnis nötig. Auch ein Impf- und Genesenennachweis zählt. Es folgt eine zehntägige Quarantäne, von der man sich befreien lassen kann.
- Virusvariantengebiete: Hierzu zählen Länder, in denen hochansteckend geltende Virusvarianten verbreitet sind. Ausnahmslos alle Einreisenden brauchen einen negativen Test und müssen in 14-tägige häusliche Quarantäne.
Weitere Corona-Meldungen finden Sie in unserem Newsblog.