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Urteil im Terror-Prozess: Zehn Jahre Haft für Frau aus Niedersachsen

Gerichtsprozess gegen IS-Rückkehrerin

Urteil im Terror-Prozess: Zehn Jahre Haft für Frau aus Niedersachsen

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    Die Frau aus Niedersachsen hält auf ihrem Sitz im Gerichtssaals einen roten Aktendeckel vor ihr Gesicht. Rechts spricht ihr Anwalt mit ihr. Der Frau soll ein fünf Jahre altes Mädchen als Sklavin gehalten und verdursten lassen zu haben.
    Die Frau aus Niedersachsen hält auf ihrem Sitz im Gerichtssaals einen roten Aktendeckel vor ihr Gesicht. Rechts spricht ihr Anwalt mit ihr. Der Frau soll ein fünf Jahre altes Mädchen als Sklavin gehalten und verdursten lassen zu haben. Foto: Peter Kneffel, dpa (Archivbild)

    In ihrem Terror-Prozess vor dem Oberlandesgericht München ist die IS-Rückkehrerin Jennifer W. zu zehn Jahren Haft verurteilt worden. Das Gericht verurteilte sie am Montag unter anderem wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung im Ausland, wegen Beihilfe zum versuchten Mord, zum versuchten Kriegsverbrechen - und wegen Verbrechens gegen die Menschlichkeit.

    Die Bundesanwaltschaft hatte der 30-Jährigen aus Lohne in Niedersachsen vorgeworfen, im Irak tatenlos dabei zugesehen zu haben, wie ihr damaliger Ehemann ein kleines, jesidisches Mädchen in einem Hof ankettete und dort verdursten ließ. Sie war ursprünglich unter anderem wegen Mordes und Kriegsverbrechen angeklagt worden.

    Bundesanwaltschaft forderte lebenslage Haftstrafe

    Die Bundesanwaltschaft hatte eine lebenslange Haftstrafe gefordert, die Verteidigung dagegen eine maximal zweijährige Haftstrafe wegen Mitgliedschaft in der terroristischen Vereinigung Islamischer Staat (IS).

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