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Grad der Behinderung erhöhen: Wie stellt man einen Verschlechterungsantrag beim GdB?

Grad der Behinderung

Grad der Behinderung erhöhen: Wie stellt man einen Verschlechterungsantrag beim GdB?

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    Werden körperliche oder geistige Einschränkungen umfassender, können Betroffene einen Verschlechterungsantrag stellen, um einen höheren Grad der Behinderung zu erhalten.
    Werden körperliche oder geistige Einschränkungen umfassender, können Betroffene einen Verschlechterungsantrag stellen, um einen höheren Grad der Behinderung zu erhalten. Foto: Wellnhofer Designs, stock.adobe.com (Symbolbild)

    Menschen, die aufgrund von gesundheitlichen Beeinträchtigungen in ihrer Teilhabe am gesellschaftlichen Leben eingeschränkt sind, können einen Grad der Behinderung (GdB) beantragen. Je stärker die Einschränkung ausgeprägt ist, desto höher wird nach Angaben des Bundesbeauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen auch der GdB auf einer Skala von 20 bis 100 eingestuft. Doch was passiert, wenn die Beeinträchtigung zunimmt und der bisherige Grad der Behinderung der neuen Situation nicht mehr gerecht wird? In diesem Fall können Betroffene einen Verschlechterungsantrag stellen, um den GdB zu erhöhen. Wie genau das funktioniert und warum das Verfahren auch ein gewisses Risiko birgt, erfahren Sie in diesem Artikel.

    Wie wird der Grad der Behinderung berechnet?

    Wer erstmalig einen GdB erhalten möchte, muss nach Angaben des Pflegeportals pflege.de beim zuständigen Versorgungsamt im jeweiligen Wohnbereich einen schriftlichen Antrag auf Feststellung einer Behinderung stellen. Dieser wird anschließend in einem sogenannten Feststellungsverfahren von einem Gutachter oder einer Gutachterin geprüft, wobei neben der Höhe des GdBs auch über mögliche Merkzeichen entschieden wird.

    Welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, um einen Grad der Behinderung zu erhalten, ist in der Versorgungsmedizin-Verordnung (VersMedV) geregelt. Diese bietet zudem Anhaltspunkte, welche Krankheiten und Beeinträchtigungen typischerweise mit bestimmten GdB-Werten einhergehen. Zu den aufgelisteten Krankheiten zählen sowohl körperliche Leiden wie Diabetes, Epilepsie oder Schlafapnoe, als auch psychische Erkrankungen wie Depressionen.

    Wie hoch der GdB eingestuft wird, hängt laut der VersMedV allerdings nicht nur von der Ursache beziehungsweise der medizinischen Diagnose, sondern auch vom individuellen Ausmaß der körperlichen oder psychischen Einschränkung ab. Leidet eine Person unter mehreren Beeinträchtigungen, werden diese nicht separat berücksichtigt, sondern in einer Gesamtbewertung eingeordnet.

    Höheren GdB bekommen: Wie stellt man einen Verschlechterungsantrag für den Grad der Behinderung?

    Falls sich die gesundheitliche Situation einer Person, die bereits einen Grad der Behinderung besitzt, verschlechtert, kann der zugeordnete Wert nach Angaben des Sozialverbands VdK Deutschland dementsprechend angepasst werden. Das bedeutet: Verstärken sich die Einschränkungen, die Betroffene aufgrund von bestehenden oder neu hinzugekommenen Erkrankungen, Behinderungen und sonstigen Beeinträchtigungen verspüren, ist es möglich, einen höheren GdB zu erhalten. Hierfür muss ein Verschlechterungsantrag (offiziell: Neufeststellungsantrag) beim zuständigen Versorgungsamt eingereicht werden.

    Wie die gemeinnützige Stiftung MyHandicap auf ihrem Informationsportal erläutert, wird der Grad der Behinderung im Rahmen eines Verschlechterungsantrags komplett neu ermittelt. Dementsprechend gelten für das Verfahren dieselben Voraussetzungen wie für den Erstantrag. Antragstellende müssen also erneut aussagekräftige medizinische Dokumente einreichen, um die gesundheitlichen Veränderungen seit dem ursprünglichen Feststellungsverfahren zu belegen.

    Wird der Verschlechterungsantrag angenommen und der Grad der Behinderung hochgestuft, können die betroffenen Personen meist von zusätzlichen Nachteilsausgleichen profitieren. So erhöht sich parallel zum GdB auch der Behinderten-Pauschbetrag, der von der Steuer abgesetzt werden kann. Menschen mit einem GdB 100 können darüber hinaus noch weitere erhebliche Steuererleichterungen geltend machen. Wer mindestens einen GdB von 50 besitzt, erhält einen Schwerbehindertenausweis und kann damit beispielsweise vergünstigt oder sogar kostenlos den öffentlichen Nahverkehr nutzen.

    Worauf ist bei einem Verschlechterungsantrag zu achten?

    Ein Verschlechterungsantrag sollte allerdings trotz der Aussicht auf zusätzliche Vorteile nicht leichtfertig gestellt werden. Denn wie der Sozialverband VdK warnt, kann der Grad der Behinderung dabei im schlimmsten Fall auch herabgestuft werden. Dieses Risiko besteht dann, wenn bei der Neubewertung des Gesundheitszustands in bestimmten Bereichen Verbesserungen festgestellt werden, die in der Gesamtbetrachtung gegenüber den empfundenen Verschlechterungen überwiegen. Für Laien ist das Ergebnis dieses komplexen Bewertungsvorgangs jedoch schwer vorauszusagen.

    Insbesondere Personen, die bereits einen GdB von 50 oder mehr haben, sollten bei der Antragstellung Vorsicht walten lassen, da sie bei einer Herabsetzung des GdB ihren Schwerbehindertenstatus verlieren. Der Sozialverband VdK rät daher dazu, sich zunächst mit dem behandelnden Arzt abzusprechen, der die gesundheitliche Entwicklung am besten im Blick hat und in der Regel einschätzen kann, ob ein Verschlechterungsantrag beim GdB erfolgversprechend ist. Wer sich anschließend immer noch unsicher ist und das Risiko einer Herabstufung des GdB minimieren möchte, kann sich hierzu vom VdK persönlich beraten lassen. Lehnt das Versorgungsamt den Verschlechterungsantrag ab oder setzt den Grad der Behinderung infolgedessen sogar herab, haben Betroffene die Möglichkeit, Widerspruch gegen den Feststellungsbescheid einzulegen.

    Übrigens: Laut pflege.de können Menschen mit einem GdB unter gewissen Voraussetzungen zusätzlich einen Pflegegrad beantragen. In der Kombination aus Grad der Behinderung und Pflegegrad ergeben sich für die Betroffenen viele Vorteile. Wie beim GdB kann auch der Pflegegrad durch das Einreichen eines Verschlimmerungsantrags hochgestuft werden, wenn die Beeinträchtigung der pflegebedürftigen Person zunimmt.

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