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Investitionskosten im Pflegeheim: Wie setzen sie sich zusammen?

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Investitionskosten im Pflegeheim: Wie setzen sie sich zusammen?

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    Sind Pflegebedürftige in einem Pflegeheim untergebracht, übernimmt die Pflegekasse nicht alle Kosten. Zum Beispiel die Investitionskosten müssen aus der eigenen Tasche gezahlt werden.
    Sind Pflegebedürftige in einem Pflegeheim untergebracht, übernimmt die Pflegekasse nicht alle Kosten. Zum Beispiel die Investitionskosten müssen aus der eigenen Tasche gezahlt werden. Foto: Sebastian Gollnow, dpa (Symbolild)

    Ziehen Pflegebedürftige in ein Pflegeheim um, stellt sich meist die Kostenfrage. Denn die Unterbringung in einem Pflegeheim stellt für gewöhnlich die teuerste Form der Pflege dar. Zwar sind zum 1. Januar 2024 die staatlichen Entlastungszuschläge deutlich erhöht worden, trotzdem sind die Heimkosten weiter gestiegen. Laut einer Auswertung des Verbands der Ersatzkassen (VDEK) müssen Pflegeheim-Bewohnerinnen und Bewohner aktuell im Bundesdurchschnitt mit Kosten in Höhe von 2783 Euro pro Monat rechnen. Im Januar 2023 war die finanzielle Belastung um 315 Euro geringer und lag im Schnitt bei 2468 Euro. 

    Der Eigenanteil im Pflegeheim - diese Kosten müssen Bewohnerinnen und Bewohner selbst tragen - setzt sich laut dem VDEK aus drei Komponenten zusammen: dem Pflege-Eigenanteil, den Kosten für Verpflegung und Unterkunft sowie den Investitionskosten. Was letztere genau sind, lesen Sie hier.

    Pflege im Pflegeheim: Was sind Investitionskosten?

    Investitionskosten im Pflegeheim sind laut dem VDEK Ausgaben des Heimbetreibers für die Instandhaltung sowie für Umbau-, Ausbau- oder Modernisierungsmaßnahmen im Heim. Dazu zählen zum Beispiel Ausgaben für Brandschutzmaßnahmen, Gebäudemieten oder auch eine Neugestaltung des Gartens. Diese Kosten werden laut der Verbraucherzentrale in einen monatlichen Betrag umgerechnet und auf die Pflegeheim-Bewohnerinnen und Bewohner umgelegt. Die Pflegekasse beteiligt sich nicht. 

    Wie werden die Investitionskosten im Pflegeheim berechnet und dürfen sie erhöht werden?

    Die Investitionskosten beruhen laut dem BIVA Pflegeschutzbund auf den tatsächlichen Kosten für den Betrieb des Pflegeheims und können zum Beispiel auch von der Ausstattung und Lage des Pflegeheims abhängen. In der Regel sind die Kosten des Pflegeheims nicht offen einsehbar, sie werden vom Betreiber des Pflegeheims berechnet und umgelegt. An die Bewohnerinnen und Bewohner dürfen allerdings nur die tatsächlich anfallenden Kosten weitergegeben werden. Ein Recht auf Einsichtnahme ergibt sich dann, wenn es zu Kostenänderungen kommt. 

    Da die Investitionskosten laut dem Pflegeschutzbund heftigen Schwankungen unterliegen können, dürfen diese auch einfach erhöht werden - insofern die Erhöhung vorhersehbar ist, also im Wohn- und Betreuungsvertrag geregelt ist. Dabei dürfen keine Luxusausgaben sowie unnötige Ausgaben umgelegt werden. Zudem muss der Beirat des Pflegeheims frühzeitig informiert werden und Bewohnerinnen und Bewohner müssen mindestens vier Wochen vor der Erhöhung Bescheid wissen.

    Wie hoch dürfen die Investitionskosten im Pflegeheim sein?

    Zwar gibt es keine genauen Vorgaben zur Höhe der Investitionskosten, aber laut dem Pflegeschutzbund dürfen im Vergleich zu anderen Pflegeheimen "keine überteuerten Preise gefordert werden". Demnach dürfen nur die "betriebsnotwendigen und angemessenen Kosten" umgelegt werden. Was angemessen ist, bemisst sich an den Marktpreisen.

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