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Kombinationsleistung 2025: Wie viel Geld gibt es ab Januar mehr?

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Kombinationsleistung 2025: Wie viel Geld gibt es ab Januar mehr?

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    Wenn die Pflege von Angehörigen und einem ambulanten Pflegedienst übernommen wird, kann die Kombinationsleistung genutzt werden.
    Wenn die Pflege von Angehörigen und einem ambulanten Pflegedienst übernommen wird, kann die Kombinationsleistung genutzt werden. Foto: Sebastian Gollnow, dpa (Symbolbild)

    Die Pflege in Deutschland findet größtenteils zu Hause statt. Laut dem Statistischen Bundesamt wurden 2021 etwa 84 Prozent der rund fünf Millionen pflegebedürftigen Menschen in den eigenen vier Wänden gepflegt. Im kommenden Jahr 2025 dürfte es ähnlich aussehen. Vorausberechnungen zufolge wird der Anteil der häuslichen Pflege dann bei 84,6 bis 86,2 Prozent liegen.

    Oft übernehmen Angehörige die Pflegearbeit. Werden sie dabei von einem ambulanten Pflegedienst unterstützt, können Pflegebedürftige laut dem Bundesgesundheitsministerium (BMG) die sogenannte Kombinationspflege beanspruchen. Die Pflegeversicherung zahlt dann neben der Pflegesachleistung auch ein anteiliges Pflegegeld. Beide Leistungen werden im Rahmen der Pflegereform 2023 zum 1. Januar 2025 um 4,5 Prozent erhöht. Wie viel Geld steht Berechtigten dann mit der Kombinationsleistung zu?

    Übrigens: Nicht nur Pflegegeld und Pflegesachleistungen werden 2025 erhöht. Auch bei vielen anderen Leistungen gibt es ab dem Jahreswechsel mehr Geld.

    Pflegegeld und Pflegesachleistung: Was ist die Kombinationsleistung?

    Mit der Kombinationsleistung können Pflegegeld und Pflegesachleistungen miteinander kombiniert werden. Berechtigt sind Personen, die Anspruch auf ebendiese Leistungen haben. Dem Pflegeportal pflege.de zufolge müssen Pflegebedürftige für die Kombinationsleistung also folgende Voraussetzungen erfüllen:

    Außerdem dürfen die Pflegesachleistungen nicht voll ausgeschöpft werden. Wenn Pflegebedürftige die ihnen zustehende Leistung nämlich nur teilweise nutzen, haben sie nach Paragraf 38 SGB XI Anspruch auf ein anteiliges Pflegegeld. Nimmt eine pflegebedürftige Person für den ambulanten Pflegedienst also nur 40 Prozent der ihr zustehenden Pflegesachleistungen in Anspruch, wird das Pflegegeld um genau diesen Prozentsatz reduziert. Ausgezahlt werden also 60 Prozent des Pflegegeldes. 

    Pflege 2025: Wie hoch sind Pflegegeld und Pflegesachleistungen ab Januar?

    Pflegegeld und Pflegesachleistungen sind laut dem BMG in ihrer Höhe nach den Pflegegraden gestaffelt. Mit einer Erhöhung um 4,5 Prozent ergeben sich laut dem Bundesverwaltungsamt ab Januar 2025 folgende Leistungsbeträge:

    PflegegeldPflegesachleistung
    Pflegegrad 1kein Anspruchkein Anspruch
    Pflegegrad 2347 Euro796 Euro
    Pflegegrad 3599 Euro1497 Euro
    Pflegegrad 4800 Euro1859 Euro
    Pflegegrad 5990 Euro2299 Euro

    Kombinationsleistung 2025: Wie viel Geld bekommen Pflegebedürftige?

    Wie hoch die Kombinationsleistung genau ist, hängt einerseits vom Pflegegrad und andererseits von der Ausschöpfung der Pflegesachleistungen ab. Grundlage der Rechnung sind dann die jeweiligen Leistungshöhen.

    Für Pflegegrad 2 ergibt sich damit in Zehn-Prozent-Schritten folgender Anspruch bei der Kombinationsleistung ab 2025:

    Pflegeverteilung in Prozent (Angehörige : Pflegedienst)PflegegeldPflegesachleistungKombileistung
    0 : 1000 Euro796 Euro796 Euro
    10 : 9034,70 Euro716,40 Euro751,10 Euro
    20 : 8069,40 Euro636,80 Euro706,20 Euro
    30 : 70104,10 Euro557,20 Euro661,30 Euro
    40 : 60138,80 Euro477,60 Euro616,40 Euro
    50 : 50173,50 Euro398 Euro571,50 Euro
    60 : 40208,20 Euro318,40 Euro526,60 Euro
    70 : 30242,90 Euro238,80 Euro481,70 Euro
    80 : 20277,60 Euro159,20 Euro436,80 Euro
    90 : 10312,30 Euro79,60 Euro391,90 Euro
    100 : 0347 Euro0 Euro347 Euro

    Für Pflegegrad 3 ergibt sich in Zehn-Prozent-Schritten folgender Anspruch bei der Kombinationsleistung ab 2025:

    Pflegeverteilung in Prozent (Angehörige : Pflegedienst)PflegegeldPflegesachleistungKombileistung
    0 : 1000 Euro1497 Euro1497 Euro
    10 : 9059,90 Euro1347,30 Euro1407,20 Euro
    20 : 80119,80 Euro1197,60 Euro1317,40 Euro
    30 : 70179,70 Euro1047,90 Euro1227,60 Euro
    40 : 60239,60 Euro898,20 Euro1137,80 Euro
    50 : 50299,50 Euro748,50 Euro1048 Euro
    60 : 40359,40 Euro598,80 Euro958,20 Euro
    70 : 30418,30 Euro449,10 Euro868,40 Euro
    80 : 20479,20 Euro299,40 Euro778,60 Euro
    90 : 10539,10 Euro149,70 Euro688,80 Euro
    100 : 0599 Euro0 Euro599 Euro

    Für Pflegegrad 4 ergibt sich in Zehn-Prozent-Schritten folgender Anspruch bei der Kombinationsleistung ab 2025:

    Pflegeverteilung in Prozent (Angehörige : Pflegedienst)PflegegeldPflegesachleistungKombileistung
    0 : 1000 Euro1859 Euro1859 Euro
    10 : 9080 Euro1673,10 Euro1753,10 Euro
    20 : 80160 Euro1487,20 Euro1647,20 Euro
    30 : 70240 Euro1301,30 Euro1541,30 Euro
    40 : 60320 Euro1115,40 Euro1435,40 Euro
    50 : 50400 Euro929,50 Euro1329,50 Euro
    60 : 40480 Euro743,60 Euro1223,60 Euro
    70 : 30560 Euro557,70 Euro1117,70 Euro
    80 : 20640 Euro371,80 Euro1011,80 Euro
    90 : 10720 Euro185,90 Euro905,90 Euro
    100 : 0800 Euro0 Euro800 Euro

    Für Pflegegrad 5 ergibt sich in Zehn-Prozent-Schritten folgender Anspruch bei der Kombinationsleistung ab 2025:

    Pflegeverteilung in Prozent (Angehörige : Pflegedienst)PflegegeldPflegesachleistungKombileistung
    0 : 1000 Euro2299 Euro2299 Euro
    10 : 9099 Euro2069,10 Euro2168,10 Euro
    20 : 80198 Euro1839,20 Euro2037,20 Euro
    30 : 70297 Euro1609,30 Euro1906,30 Euro
    40 : 60396 Euro7379,40 Euro1775,40 Euro
    50 : 50495 Euro1149,50 Euro1644,50 Euro
    60 : 40594 Euro919,60 Euro1513,60 Euro
    70 : 30693 Euro689,70 Euro1382,70 Euro
    80 : 20792 Euro459,80 Euro1251,80 Euro
    90 : 10891 Euro229,90 Euro1120,90 Euro
    100 : 0990 Euro0 Euro990 Euro
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